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Kreisordnungsamt

Die folgenden Seiten bieten Ihnen einen Einblick auf die vielfältigen Aufgaben sowie die Ansprechpartner des Kreisordnungsamtes in den einzelnen Sachgebieten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gerne telefonisch, per E-Mail oder während der Sprechzeiten zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes ergeben sich längere Bearbeitungszeiten. Weitere Informationen und die FAQ´s zur Änderung des Waffengesetzes finden Sie hier. Wir bitten um Verständnis und um Absehen von Fragen zu Bearbeitungsständen. Darüber hinaus bitten wir von Terminvereinbarungen zur Eintragung oder Austragung von Waffen / Waffenteilen / Schalldämpfern abzusehen. Bitte nutzen Sie für diese Vorgänge ausschließlich den Postweg.

Hinweis: Sollten Sie eine endgültige private Überlassung von Waffen vornehmen, so ist der Überlassungsvertrag nebst Anzeige erlaubnispflichtiger Schusswaffen und die Waffenbesitzkarte im Original einzureichen. Sollte die Überlassung an einen Waffenhändler erfolgen, so ist der Waffenbegleitschein, die Waffenbesitzkarte im Original sowie die Anzeige erlaubnispflichtiger Schusswaffen einzureichen. Gleiches gilt auch bei Erwerb.

Die Anzeige hat für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie für die den Schusswaffen gleichgestellten Gegenstände (Wechselläufe, Austauschläufe, Wechselsystem usw.) zu erfolgen!


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