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Auf Grund des hohen Besuchersaufkommens infolge der Umstellung des Führerscheines mit Frist zum 19.01.2023 bitten wir, die Termine zur Vorsprache vorab online zu reservieren.
Nur durch diese Unterstützungsleistung Ihrerseits können hohe Wartezeiten sowie eine vorzeitige Schließung des Anmeldeterminals in der Fahrerlaubnisbehörde vermieden werden.
Weiterhin bitten wir zu beachten, dass nur die Papierführerscheine der Jahrgänge 1959 bis 1964 von der Umstellung des Führerscheines mit Frist zum 19.01.2023 betroffen sind.
Weitere Informationen
Öffnungszeiten Kreisverkehrsamt
Tag
Zeit
Montag:
nur mit Online-Terminvereinbarung
Dienstag:
nur mit Online-Terminvereinbarung
Mittwoch:
nur mit Online-Terminvereinbarung
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr
ohne Terminvereinbarung
Freitag:
nur mit Online-Terminvereinbarung
Die Außenstelle der Kfz-Zulassung in Riesa ist ausschließlich dienstags mit Terminvereinbarung geöffnet. Außerdem ist eine telefonische Terminvereinbarung bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei behördlichen oder gerichtlichen Entzügen notwendig. Terminbuchungen sind zwei Wochen im Voraus möglich. Für die Kfz-Zulassung am Standort Riesa erfolgt die Freischaltung eine Woche im Voraus. Im Zuge der wöchentlichen Ressourcenplanung werden montags weitere Terminkontingente freigeschalten. Je nach Verfügbarkeit, werden darüber hinaus taggenaue Terminressourcen freigegeben, so dass auch kurzfristige Vorsprachen ermöglicht werden.
Für alle anderen Anliegen sprechen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Schließung vor.
Bei erhöhtem Publikumsaufkommen erfolgt ein individueller Annahmestopp.
Um lange Wartezeiten für die Kfz-Zulassung und für Fahrerlaubnisseam Hauptstandort Meißen zu vermeiden, können Sie die Online-Terminvereinbarung(bis zu 14 Tage im Voraus) nutzen. Nach Buchung des Termins wird eine Bestätigung per E-Mail versendet. Diese enthält eine 4-stellige Ticketnummer sowie einen QR-Code. Mit dem QR-Code oder der Ticketnummer ist dann das Anmelden am Wartemarkendrucker im Atrium des Landratsamtes ab 15 Minuten vor dem Termin möglich.
Für das Sachgebiet Straßen-, Güter- und Personenverkehr sind telefonische Terminvereinbarungen möglich.