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Büro Landrat

Das Büro des Landrates koordiniert unter anderem die Zusammenarbeit mit den Ämtern, dem Kreistag, den Städten und Gemeinden des Landkreises, es pflegt Kontakte zu den Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Region sowie zu für den Landkreis wichtigen Institutionen, Verbänden und Behörden. Außerdem werden unmittelbar an den Landrat gerichtete Anliegen bearbeitet. 

Bestandteil des Büros ist das Sekretariat des Landrates, die Geschäftsstelle Kreistag sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes. 

Referenten des Landrats

Geschäftsstelle Kreistag

In der Geschäftsstelle Kreistag werden unter anderem

  • die Sitzungen der Kreisgremien (Kreistag, Ausschüsse, Ältestenrat) vor- und nachbereitet,
  • Anfragen und Anträge nach der Geschäftsordnung des Kreistages sowie Petitionen bearbeitet,
  • die Fraktionsfinanzierung sowie die Entschädigungen der Kreistagsmitglieder und sonstigen ehrenamtlich Tätigen ermittelt und überwacht.


E-Mail:
kreistag@kreis-meissen.de

Pressestelle des Landkreises

Die Pressestelle fertigt Pressemitteilungen, bearbeitet Anfragen der Medienvertreter und bereitet Interviews sowie Pressekonferenzen des Landrates vor. Von hier aus erfolgt die Sammlung von Bildmaterial, die Planung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Imagepflege und sowie des visuellen Erscheinungsbildes. Die Redaktion des Amtsblattes und des Internetauftrittes des Landkreises einschließlich Freigabe der Beiträge der Fachämter gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Pflege der Partnerschaften des Landkreises - soweit dies nicht vom Partnerschaftsverein Landkreis Meißen e. V. übernommen wird.

Sekretariat des Landrats

Ehrenpreis des Landkreises

Im Dezember 2008 hat der Kreistag Meißen die Stiftung eines Ehrenpreises für ein verdienstvolles bürgerschaftliches Engagement im Landkreis Meißen beschlossen. Der Preis – ein Becher aus Meissner Porzellan – wird seither in jedem Jahr an sechs verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger überreicht.

Der Landkreis Meißen schreibt diesen Preis einmal jährlich (Anfang des Jahres) öffentlich aus. Voraussetzungen für die Ehrung sind vorbildliche Leistungen auf kommunalpolitischem, kulturellem, sportlichem, sozialem oder ökologischem Gebiet sowie der Kinder-und Jugendarbeit.

Innerhalb der Ausschreibungsfrist können Vereine, Verbände, Unternehmen, Einrichtungen sowie Einzelpersonen Vorschläge mit Angabe eines Kontaktes für Rückfragen an das Landratsamt Meißen, Büro Landrat, Brauhausstraße 21, 01662 Meißen senden. Die vorgeschlagene Person sollte ihren Wohnsitz im Landkreis Meißen haben. Jeder Vorschlag bedarf einer aussagekräftigen Begründung und muss durch mindestens zehn verschiedene Unterschriften begleitet werden.

Richtlinie

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