Kreisjugendamt
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
- Telefon: 03521 725-3202
- Fax: 03521 725-3200
- E-Mail: Kreisjugendamt@kreis-meissen.de
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00 - 11:30 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr - mit Termin bis 18:00 Uhr - |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 bis 11:30 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Für persönliche Gespräche können Sie gerne einen Termin vereinbaren.
Zuständig für 26 Dienstleistungen
- Adoption eines Stiefkindes beantragen
- Adoption Minderjähriger, Entscheidung durch das Familiengericht
- Aufnahme eines minderjährigen Kindes in Adoptionspflege
- Bestellung der Pflegeeltern zum Pfleger oder Vormund
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter, Beurkundung einer freiwilligen Verpflichtung
- Bewerbung als Adoptiveltern
- Bewerbung als Pflegeeltern beim Jugendamt
- Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen bei Mehrlingsgeburten beantragen
- Ein Pflegekind aufnehmen, Vermittlung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beantragen
- Elternbeitrag, Ermäßigung oder Erlass beantragen
- Freigabe eines Kindes zur Adoption
- Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder beantragen
- Hilfen zur Erziehung, Antrag stellen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- Kindertagespflege, Betreuungsplatz anmelden
- Kindertagespflege, Erlaubnis beantragen
- Landeserziehungsgeld beantragen
- Pflegegeld und Beihilfen für Pflegeeltern beantragen
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Umgangsregelung für das Kind bei Gericht beantragen
- Unterhaltsfestsetzung für ein Kind beantragen, streitiges Verfahren
- Unterhaltsfestsetzung für ein Kind beantragen, vereinfachtes Verfahren
- Unterhaltsfestsetzung für ein volljähriges Kind beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen