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Umschreibung Gebrauchtfahrzeug (Halterwechsel)

Folgende Unterlagen sind für die Umschreibung des Fahrzeuges vor Ort in der Zulassungsbehörde notwendig:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB)
  • SEPA-Mandat
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • ggf. bereits vorher erteilte Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (schriftlicher Bescheid; bitte beachten Sie die im Bescheid geregelten Bedingungen und Auflagen; ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich)

Sollten die Kennzeichen geändert werden, sind diese zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen vorzulegen.

Eine Umschreibung kann auch im i-Kfz-Portal erfolgen. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich vollautomatisiert, sodass ein sofortiges Losfahren ohne Abstempelung der Kennzeichenschilder möglich ist. Bitte beachten Sie die Hinweise zum internetbasierten Zulassungsverfahren.