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Adressänderung (gleicher Halter)

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde notwendig:

  • Geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)

Sofern Sie noch einen Fahrzeugschein (ausgestellt vor dem 01.01.2005) besitzen, ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen. Sollten die Kennzeichen geändert werden, sind diese, eine elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB) und die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen vorzulegen.

Die Adressänderung kann auch im i-Kfz-Portal erfolgen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum internetbasierten Zulassungsverfahren.