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Internetbasierte Kfz-Zulassung

Das i-Kfz-Portal steht für internetbasierte Außerbetriebsetzungen und Zulassungsvorgänge sowohl für natürliche als auch juristische Personen zur Verfügung. Die Zulassung oder ihre Änderung kann nur durchgeführt werden, wenn:

  • als natürliche Person: Identifikation über BundID entweder mittels
    • Vorhandensein des neues Personalausweis (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" ODER
    • ELSTER
  • als juristische Person: Identifikation über das Unternehmenskonto Bund (ELSTER)
  • Zulassungsdokumente mit Sicherheitscode (abhängig vom Ausstellungsdatum)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt ab 01.01.2015
    • Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ab 01.01.2018
    • Stempelplaketten zugeteilt ab 01.01.2015

Mit i-Kfz Stufe 4 sind folgende Dienstleistungen online möglich:

  • Neuzulassung
  • Tageszulassung
  • Umschreibung
  • Adressänderung
  • Wiederzulassung
  • Außerbetriebsetzung

Ihre Vorteile:

  • keine Wartezeiten bei den Zulassungsbehörden
  • keine Terminvereinbarung mehr notwendig
  • von zu Hause aus durchführbar
  • keine Wegezeiten zur Zulassungsbehörde mehr
  • rund um die Uhr nutzbar (24/7)
  • von allerorts möglich
  • sofortiges Losfahren möglich

Bitte beachten Sie vor dem Start Ihres i-Kfz-Vorgangs folgende Hinweise:

Bei Wiederzulassungen ist zu beachten, dass das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt sein darf. Sieben Jahre nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges werden sämtliche Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt gelöscht.

Zulassungsvorgänge sind nicht für Oldtimerkennzeichen möglich, sofern dieses erstmalig über das internetbasierte Verfahren erteilt werden soll. Weiterhin können keine Wechsel-, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen sowie grüne Kennzeichen bei Steuerbefreiung oder rote Kennzeichen beantragt werden.

Die Zulassung oder ihre Änderung ist ab dem Tag des Abrufes des automatisierten Bescheides wirksam. Im Nachgang erfolgt der Druck der Zulassungsdokumente sowie die Vergabe der Stempelplaketten durch die Kfz-Zulassung. Das Fahrzeug darf dann bis zum Empfang der zu übersendenden Stempelplaketten und Plakettenträger, längstens jedoch 10 Tage, mit ungestempelten Kennzeichen in Betrieb gesetzt werden. Ein gut lesbarer Ausdruck der abgerufenen automatisierten Entscheidung ist von der das Fahrzeug führenden Person mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Dieser sogenannte vorläufige Zulassungsnachweis ist durch die fahrzeugführende Person von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.

Weiterhin steht jede Zulassung oder ihre Änderung einen Monat unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, Aufhebung oder Neuentscheidung durch die Kfz-Zulassung. Der Kfz-Zulassung ist es audrücklich vorbehalten, durch Stichproben automatisierte Zulassungsvorgänge zur manuellen Nachprüfung auszuwählen. In diesen Fällen gilt die Zulassung erst 3 Tage nach der manuellen Bearbeitung und Entscheidung der Zulassungsbehörde. Das heißt, dass eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr erst ab dem im Bescheid der Zulassungsbehörde benannten Datum möglich ist.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter 03521 725-1561 oder -1503 zur Verfügung.