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Was ist ein H-Kennzeichen und welche Voraussetzungen/Besonderheiten gibt es?

Gesetzliche Grundlagen

  • § 9 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Grundvoraussetzung

Für ein Fahrzeug, das mindestens vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung), kann ein Oldtimerkennzeichen mit dem Zusatz „H“ beantragt werden („H“ steht für historisches Fahrzeug). Oldtimer sind Fahrzeuge, die weitgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Besonderheiten

Es wird ein Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund zugeteilt. Der Kennbuchstabe „H” als amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsnummer wird von der Zulassungsbehörde auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerkt.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I wird das Feld 14 (emissionsbezogene Schlüsselnummer) geändert in „0098” (Oldtimer).

„H“ - Kennzeichen sind im Gegensatz zu roten 07er-Kennzeichen geeignet, das Fahrzeug im täglichen Verkehr einzusetzen.

Es kann auf einem historischen H-Kennzeichen auch ein Betriebszeitraum (Saisonkennzeichen) für das Fahrzeug angegeben werden. Bei Hinterlegung des Betriebszeitraumes gilt es jedoch zu beachten, dass eine zusätzliche Stelle auf dem Kennzeichen wegfällt. Gemäß der FZV stehen für die Ausgestaltung eines amtlichen Kennzeichens maximal acht Stellen zur Verfügung.

Eine Kombination mit einem Wechselkennzeichen ist möglich.

Fahrzeuge mit einem Oldtimerkennzeichen benötigen nach § 2 Absatz 3 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) weder eine Feinstaubplakette noch eine Ausnahmegenehmigung, um in eine Umweltzone einzufahren.

Bitte beachten Sie bei Vorsprache in der Kfz-Zulassung die mitzubringenden Unterlagen.