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Aufruf zur Erklärung der Leistungsbereitschaft für eine Artenschutzmaßnahme (hier: Monitoring einer streng geschützten Art)

Aufruf zur Erklärung der Leistungsbereitschaft für eine Artenschutzmaßnahme (hier: Monitoring einer streng geschützten Art)

Beschreibung

Monitoring einer Lebensstätte von rund sechs Hektar auf zwei Teilflächen (Teilfläche A und Teilfläche B) einschließlich der Betreuung des dortigen Reptilien-Abweissystems (Länge: circa 740 Meter) in 01662 Meißen. Karten der Teilflächen werden auf Anforderung an kreisumweltamt@kreis-meissen.de bereitgestellt.

  • Zielart: Würfelnatter (Natrix tessellata)
  • Zeitraum: 2026
  • Monitoringzeitraum von 15.03. bis 15.10. 
  • Vorlage einer Monatsdokumentation (digital)
  • Vorlage einer Abschlussdokumentation (Schrift und Bild, digital zureichend) bis jeweils 30.10.

Angebotsfrist

Frist für die Abgabe eines Angebotes in Schriftform an das Landratsamt Meißen als zuständige untere Naturschutzbehörde ist der 20. Februar 2026; die Angebotseinreichung soll digital an kreisumweltamt@kreis-meissen.de erfolgen.

Leistungsbeschreibung

  • tägliches Prüfen des baulichen Zustands des Reptilien-Abweissystems entlang der Teilfläche A und umgehende Information an den Auftraggeber bei Mängeln oder Schäden an dem Abweissystem und sofortige Rückverbringung von Tieren, die das Abweissystem überwunden haben, in das Habitat 
  • wiederkehrendes, wuchsabhängiges, nichtmaschinelles Freischneiden eines wasserseitigen 1 bis 1,5 Meter breiten Streifens in Länge des Abweissystems (Verhinderung von Überwuchs/Übersteighilfen)
  • fachgerechtes, dokumentiertes Monitoring bezüglich der Flächennutzung durch die Art, vor allem während der Wanderzeit (April/Mai bzw. September/Oktober) inklusive Winterquartiererfassung
  • Beseitigung von Sonnenplatz beeinträchtigendem Gehölzaufwuchs
  • unmittelbare Meldung von Zustandsdefiziten im Habitat an den Auftraggeber
  • Bergung von Todfunden der Art und deren Übergabe an die untere Naturschutzbehörde

Vergütung

Finanzieller Ausgleich erfolgt voraussichtlich auf der Grundlage einer Finanzierung von Artenhilfs-​ und Biotopschutzmaßnahmen (FABio) des Freistaates Sachsen. Die Antragsstellung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde; die Leistungsvergabe ist bewilligungsabhängig.

gez. Wesser, Sachgebietsleiter