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Landkreis Meißen hebt Allgemeinverfügung zur Absonderung auf

Der Freistaat Sachsen hebt mit Wirkung zum 3. Februar 2023 die Isolationspflicht von SARS-CoV-2-Infizierten in Sachsen auf. Entsprechend hat der Landkreis Meißen gestern auf seiner Website die Aufhebung der dafür zuletzt gültigen 27. Allgemeinverfügung zur Absonderung veröffentlicht.

Wöchentliche Corona-Statistiken enden

Zum 3. Februar entfallen neben der Isolationspflicht auch die vom Freistaat Sachsen vorgegebenen Masken- und Testpflichten in Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose, Frauen-, Kinder- und Männerschutzeinrichtungen sowie im Maßregelvollzug.

Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen weiterhin. So sind für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen das Tragen einer FFP2-Maske und das Vorweisen eines Testnachweises Pflicht. Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr endete dagegen bereits am gestrigen 2. Februar 2023.

Die geänderte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt vom 3. Februar bis 7. April 2023 und enthält eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes sowie Ausnahmen von der Testpflicht des Bundes. Dazu gehört auch weiterhin zum Beispiel die Befreiung von der Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Verordnung ist unter dem folgenden Link abrufbar: Bekanntmachungen zum Coronavirus in Sachsen - Coronavirus in Sachsen - sachsen.de.

Mit dem Ende der landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen in Sachsen endet auch die wöchentliche Corona-Berichterstattung des Landkreises Meißen. Seit Beginn der Corona-Pandemie waren wichtige Daten, Fakten und Statistiken zunächst täglich, zuletzt noch wöchentlich immer montags bekannt gegeben und auf der Website veröffentlicht worden.

Tagesaktuelle Zahlen zur Corona-Situation in den Landkreisen können Interessierte weiterhin auf dem Dashboard des RKI abrufen. Informationen zu Bettenkapazität und Hospitalisierungsrate bietet das DIVI-Register. Heute beträgt der Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen 38,4.

Zur Aufhebung der 27. Allgemeinverfügung "Absonderung"


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