Außerbetriebsetzung
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) im Original. Hinweis: Die Vorlage einer Meldebescheinigung ist nur in Verbindung mit einem Reisepass erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschild/er
Auch im i-Kfz-Portal können Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum internetbasierten Zulassungsverfahren.