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Bekanntmachungen

Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen grundsätzlich im Amtsblatt des Landkreises:

Amtsblatt des Landkreises Meißen

In bestimmten Fällen wird davon abgewichen. Details finden Sie in der

Nachfolgend finden Sie deshalb amtliche Online-Veröffentlichungen des Landkreises Meißen. Im ersten Aufklapper "Bekanntmachungen und Bekanntgaben" finden Sie zum Beispiel ortsübliche Bekanntgaben nach Landesrecht, Notbekanntmachungen, Allgemeinverfügungen und immissionsschutzrechtliche Bekanntmachungen. Öffentliche Zustellungen und Hinweise sind in den darunter liegenden Aufklappern zusammengefasst.

Amtliche Online-Veröffentlichungen

Bekanntmachungen und Bekanntgaben

  • Bodenordnungsverfahren Prausitz (Flächentausch), VKZ 470275; Bekanntgabe Bodenordnungsplan und Ladung zum Anhörungstermin

  • Ortsübliche Bekanntgabe zur 2. Sitzung des Sozialausschusses des Kreistages Meißen am 06.02.2025

  • Ortsübliche Bekanntgabe zur 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Meißen am 04.02.2025

  • Ortsübliche Bekanntgabe zur 2. Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistages Meißen am 30.01.2025

  • Ortsübliche Bekanntgabe zur 2. Sitzung des Technischen Ausschusses des Kreistages Meißen am 28.01.2025

  • Notbekanntmachung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

  • Ortsübliche Bekanntgabe: Beteiligungsbericht 2023

  • Bekanntmachung Flurbereinigungsbeschluss Dorfanger Dippelsdorf

  • Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 des Eigenbetriebes "Musikschule des Landkreises Meißen"

  • Bekanntmachung zur Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung

Über ein Jahr alte Dokumente finden Sie im Bekanntmachungsarchiv.

Öffentliche Zustellungen

Die öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz ist eine Sonderform der Zustellung eines Schriftstücks durch die Kreisverwaltung. Die Benachrichtigung dazu erfolgt im Landkreis Meißen auf der Internetseite der Landkreisverwaltung:

Aktuell liegen keine öffentlichen Zustellungen vor.


Öffentliche Hinweise zu Grundstücksveräußerungen

Das Landratsamt Meißen veröffentlicht als Untere Landwirtschaftsbehörde Informationen zu Verkäufen land- und forstwirtschaftlicher Flächen, über die nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden ist. Landwirtschaftliche beziehungsweise forstwirtschaftliche Unternehmen können ihr Erwerbsinteresse bekunden:


  • Grundstücksveräußerung in der Gemeinde Niederau

    Frist: 12.02.2025


Die öffentlichen Hinweise werden nach Ablauf der Frist gelöscht.

 

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