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Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungswesen auf Landkreisebene.

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Aktuelles

Zur Warnung und Information der Bevölkerung nutzt der Landkreis Meißen die App BIWAPP. Laden Sie sich BIWAPP kostenlos für Ihr Smartphone herunter und seien Sie informiert: 

Themen und Informationen

Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises

Einsatzzüge

Führungsgruppen und Funktrupp

ABC-Erkundungszug

Gefahrgutzüge

Löschzüge Retten

Löschzüge Wasserversorgung

Behandlungsplatz 50 - Aufbau und Struktur

An einem Behandlungsplatz können Verletzte und Erkrankte notfallmedizinisch versorgt und gegegebenenfalls weiter transportiert werden. Er wird unter anderem benötigt, wenn vor Ort nicht ausreichend Rettungsmittel zur Verfügung stehen. Der Behandlungsplatz 50 ist für 50 Betroffene pro Stunde ausgelegt.

Ausstattung der Zelte

Katastrophenschutz - Vordrucke

Feuerwehrtechnisches Zentrum

Der Landkreis Meißen unterhält ein Feuerwehrtechnisches Zentrum (FTZ) mit den Standorten Coswig und Glaubitz. Es dient der Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen und Ausrüstung sowie zur Ausbildung.

Gebühren

Der Landkreis erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des FTZ. Details können Sie der Gebührensatzung und dem Leistungsverzeichnis entnehmen:

Standorte

Kontakt

Feuerwehrwesen - Fördermittel 

Vorbeugender Brandschutz

Digitaler BOS-Funk

Den digitalen BOS-Funk nutzen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Er bietet ein bundesweit einheitliches, flächendeckendes Netz, Gruppenkommunikation, Einzelkommunikation, Abhörsicherheit, hohe Verfügbarkeit, Datenübertragung und eine Notruftaste.

Bedienung

Verpflichtungserklärungen


Rettungswesen - Gebühren

Der Landkreis Meißen ist Träger des Rettungsdienstes für das gesamte Kreisgebiet. Er gewährleistet die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes als öffentliche Aufgabe. 

Zur Finanzierung des Rettungsdienstes erhebt der Landkreis Meißen grundsätzlich Benutzungsgebühren. Details können Sie der Gebührensatzung Rettungsdienst entnehmen:


  • Gebührensatzung Rettungsdienst

    Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport im Landkreis

Kontakt

Informationen zu und für die Feuerwehren im Landkreis erhalten Sie beim Kreisbrandmeister

Formulare

Zu den Formularen des Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen

Kontakt


Herr Rosenthal-Kletzsch

Sachgebietsleiter
Sachgebiet Rettungswesen

Herrmannstraße 30–34
01558 Großenhain