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Elektronische Kommunikation

Wir sind Mitglied der Allianz für Cybersicherheit

https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/Webs/ACS/DE/Home/home_node.html

Signatur von Dokumenten

Das Landratsamt unterstützt die Formate nach dem Public Key Cryptography Standard (PKCS) Nr. 7 (PKCS#7) und lässt folgende Signaturformate zu:

  • PKCS#7
  • PDF mit eingebetteten PKCS#7-Signaturen

Jedes Dokument des Anhanges ist dabei separat zu signieren.

E-Mails mit Anhängen: unterstützte Dateiformate und maximale Gesamtgröße

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle Dateiformate und Anwendungen unterstützen dürfen/können. Aus Informationssicherheitsgründen nehmen wir nur entgegen:

  • MS-Word ab Version 2010 (*.docx)
  • MS-Excel ab Version 2010 (*.xlsx)
  • MS-PowerPoint ab Version 2010 (*.ppsx/*.pptx)
  • Adobe (*.pdf)
  • alle Nur-Text-Formate (*.txt)

E-Mails dürfen dabei eine Gesamtgröße von 10 MB nicht überschreiten.

In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) und kein Kennwortschutz verwendet werden.

Verwenden Sie abweichende Dateiformen oder ausführbare Programme, so wird die E-Mail abgewiesen.

Gepackte/Komprimierte Dateien werden aus Sicherheitsgründen nicht angenommen.

Secure-Mail

Die verschlüsselte Übertragung von Nachrichten erfolgt hier über die Online-Postfächer des Secure Mail Gateways (SMGW) des Freistaates Sachsen.

Möchten Sie mit unserer Behörde über eine verschlüsselte E-Mail in Kontakt treten und haben Sie selbst keine Möglichkeit E-Mails zu verschlüsseln, dann können Sie sich ein SMGW Messenger-Postfach einrichten lassen. Dies können Sie dann zur verschlüsselten Kommunikation mit den sächsischen Behörden nutzen. Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Zugang zum SMGW für Kunden der Verwaltung“ unter folgendem Link des Freistaates Sachsen: https://esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html. Dort wird Ihnen das Verfahren kurz erläutert und Sie finden im Anschluss das Formular zur Registrierung als passiver Nutzer des Secure Mail Gateway (SMGW). Die Nutzungsbedingungen sind dort ebenfalls dargestellt. Nach erfolgreicher Einrichtung finden Sie das eigene Online-Postfach unter: https://www.e-mail.sachsen.de.

Der Landkreis selbst ist unter der E-Mail-Adresse securemailgateway@kreis-meissen.de im SMGW für Sie erreichbar.

S/MIME-Zertifikat (öffentlicher Teilschlüssel)

Sie können uns Ihre E-Mail auch mit S/MIME verschlüsselt und signiert zusenden. Bitte laden Sie dazu das entsprechende Zertifikat des Landratsamtes Meißen herunter und binden Sie das Zertifikat in Ihren E-Mailclient ein.

Elektronische Erhebung von Rechtsbehelfen

Wird in der Rechtsbehelfsbelehrung eines Bescheids oder Widerspruchsbescheids des Landratsamts Meißen darauf hingewiesen, dass in elektronischer Form Widerspruch oder Klage erhoben werden kann, bitten wie Sie, Folgendes zu beachten:

  • Der Widerspruch kann unter Beifügung einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über das SecureMail Gateway des Freistaats Sachsen an die E-Mail-Adresse securemailgateway@kreis-meissen.de gerichtet werden. Nähere Hinweise zum SecureMail Gateway des Freistaats Sachsen sind auf der Internetseite https://www.esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html und zur qualifizierten elektronischen Signatur auf der Internetseite https://www.bundesnetzagentur.de/EVD/DE/Uebersicht_eVD/start.html zu finden.

 

  • Der Widerspruch kann ferner durch Übermittlung einer von dem Erklärenden elektronisch signierten Erklärung an das Landratsamt Meißen aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach den §§ 31a und 31b der Bundesrechtsanwaltsordnung oder aus einem entsprechenden, auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach erhoben werden.

 

  • Des Weiteren kann der Widerspruch durch Übermittlung einer von dem Erklärenden elektronisch signierten Erklärung an das Landratsamt Meißen aus einem elektronischen Postfach einer Behörde oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, das nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens nach den Regelungen der auf Grund des § 130a Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung erlassenen Rechtsverordnung eingerichtet wurde (besonderes elektronisches Behördenpostfach) erhoben werden.
  • Für die elektronische Klageerhebung bei Gericht gelten die Maßgaben der §§ 55a und 55d der Verwaltungsgerichtsordnung (Verwaltungsgericht) bzw. der §§ 65a und 65d des Sozialgerichtsgesetzes (Sozialgericht) sowie der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung. Nähere Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind auf der Internetseite https://www.justiz.sachsen.de/content/4536.htm zu finden.

 

  • Eine einfache E-Mail ist für einen Widerspruch oder für eine Klage nicht ausreichend.

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