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Amtsvormundschaften und Amtspflegeschaften

Was ist eine Amtsvormundschaft/-pflegschaft?

Wenn sorgeberechtigte Eltern nicht mehr in der Lage sind, sich um die Angelegenheiten und das Wohl des minderjährigen Kindes zu kümmern, wird eine Amtsvormundschaft oder eine Amtspflegschaft vom Gericht angeordnet oder tritt Kraft Gesetz ein.

Bei einer Vormundschaft übernimmt der Amtsvormund die Verantwortung für alle Bereiche der elterlichen Sorge für das Kind (die Amtsvormünder sprechen dabei von einem Mündel), wogegen bei einer Pflegschaft den Eltern des Kindes nur Teile der elterlichen Sorge entzogen werden und der Pfleger daher nur für diese Teilbereiche die Verantwortung trägt.

Die Amtsvormundschaft umfasst folgende wesentliche Aufgaben:

Rechtliche Vertretung: Vormünderinnen und Vormünder vertreten ihre Mündel in rechtlichen Angelegenheiten, das heißt sie bearbeiten zum Beispiel Verträge, begleiten ihre Mündel bei gerichtlichen Verfahren und sorgen für den Lebensunterhalt der Mündel.

Persönliche Fürsorge: Vormünderinnen und Vormünder sorgen sich um das tägliche Wohlergehen der Mündel. Dafür tragen sie die Verantwortung, wenn es um erzieherische Fragen, Fragen zur Gesundheit und der sozialen Integration geht. Damit sie wissen, welche Wünsche, aber auch Sorgen und Probleme die Mündel haben, findet gemäß § 55 Abs. 4 SGB VIII in der Regel einmal im Monat ein Treffen mit ihren Mündeln statt.

Finanzielle Verwaltung:  Vormünderinnen und Vormünder verwalten die finanziellen Angelegenheiten der Mündel. Sie verwalten also Gelder und das Vermögen der Kinder und machen den Zugang zu diesen Geldern möglich. Vormünderinnen und Vormünder müssen sicherstellen, dass diese Mittel im Interesse der Mündel verwendet und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten genutzt werden.

Entscheidungen im Lebensbereich: Vormünderinnen und Vormünder treffen Entscheidungen in Bezug auf Bildung, medizinische Versorgung und andere wesentliche Lebensbereiche, die das Wohl der Mündel betreffen. Ausschlaggebend dafür ist der § 1788 BGB, welcher die Rechte der Mündel beinhaltet.

Die Koordinierungsstelle

Gemäß § 53 SGB VIII ist das Jugendamt zur Auswahl des am besten geeigneten Vormunds verpflichtet. Die Ausübung dieser Aufgaben im Jugendamt übernimmt die Koordinierungsstelle.

Diese…

  • ermittelt den am besten geeigneten Vormund/ die am besten geeignete Vormündin für unter Vormundschaft stehende Kinder und Jugendliche
  • informiert über die Rolle der ehrenamtlichen Vormündin / des ehrenamtlichen Vormunds
  • berät und unterstützt bei der Ausübung der Vormundschaft
  • schult Vormünderinnen und Vormünder zu Aufgaben und Pflichten, die sich aus einer Vormundschaft ergeben
  • fördert den Austausch ehrenamtlicher Vormünderinnen und Vormünder

Ansprechpartner

Besucheranschrift

  • Teichertring 8, 01662 Meißen
  • Heinrich-Heine-Straße 1, 01589 Riesa
  • Dresdner Straße 78c, 01445 Radebeul

Da wir Vormünder immer viel unterwegs sind (wir treffen uns ja mit euch oder nehmen Termine für oder mit euch wahr) sagt vorher unbedingt Bescheid, wenn ihr uns im Büro besuchen wollt!

E-Mail: kja.amtsvormundschaften@kreis-meissen.de

Kontakt

  • Frau Mandel

    Sachgebietsleiterin
    Kreisjugendamt | Amtsvormundschaften

    Teichertring 8
    01662 Meißen

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