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Kreisordnungsamt

Die folgenden Seiten bieten Ihnen einen Einblick auf die vielfältigen Aufgaben sowie die Ansprechpartner des Kreisordnungsamtes in den einzelnen Sachgebieten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gerne telefonisch, per E-Mail oder während der Sprechzeiten zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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Aktuelles

Wichtiger Hinweis zur Jagdscheinverlängerung und –erteilung 2025!

Aufgrund der aktuellen Änderung im Waffengesetz (WaffG) wird es bei der Bearbeitung der Jagdscheinverlängerungen und –erteilungen zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Dies kann sich auf 4 bis 8 Wochen belaufen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Antragstellung und reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen zur Verlängerung bitte bereits im Januar 2025 ein. Gern per Post an die untere Jagdbehörde oder Abgabe an allen Infotheken des Landkreises. Für eine persönliche Abgabe Ihrer Unterlagen vereinbaren Sie bitte telefonisch oder über das Buchungsportal einen Termin.

Vorzulegen sind bei Verlängerung:

-ausgefüllter Antrag

-Jagdschein

-Versicherungsnachweis

Zur Erteilung eines Jagdscheines vereinbaren Sie bitte telefonisch, oder online, über das Terminbuchungsportal einen Termin bei uns.

-ausgefüllter Antrag

-Versicherungsnachweis

-Prüfungszeugnis

-Lichtbild

Die verlängerte Bearbeitungsdauer betrifft auch die Ausländerjagdscheine. Beachten Sie das bitte bei der Einladung von ausländischen Jagdgästen.

Sie erhalten Ihr Dokument per Post (mit Zustellungsurkunde), zusammen mit dem Gebührenbescheid zurück.


Jägerprüfungstermine

Für das Jahr 2025 werden im Landkreis Meißen wieder zwei Jägerprüfungen geplant. Die vorläufig geplanten Termine sind:

1. Jägerprüfung: 25.04.2025 + 26.04.2025 + 28.04.2025

2. Jägerprüfung: 25.09.2024 - 27.09.2024

Für die Beantragung der Zulassung zur Jägerprüfung reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag, zusammen mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisunterlagen, innerhalb der gesetzlichen Frist, 6 Wochen vor Beginn der Prüfung, im Kreisordnungsamt ein.

Ab dem 21. Oktober 2024 sind im Kreisordnungsamt am Standort Meißen, Verwaltungsgebäude Teichertring 8 persönliche Vorsprachen bei der Waffen- und Jagdbehörde lediglich dienstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr möglich.

Telefonische Anliegen werden gleichermaßen während dieser Dienstleistungszeiten erbeten.

Im Übrigen übersenden Sie Ihre Anliegen oder Anfragen bitte vorrangig elektronisch per E-Mail beziehungsweise postalisch an die Waffen- und Jagdbehörde oder nutzen die Onlineterminvereinbarung der Waffenbehörde. 

Weiteres:

Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes ergeben sich längere Bearbeitungszeiten. Wir bitten um Verständnis und um Absehen von Fragen zu Bearbeitungsständen. Darüber hinaus bitten wir von Terminvereinbarungen zur Eintragung oder Austragung von Waffen / Waffenteilen / Schalldämpfern abzusehen. Bitte nutzen Sie für diese Vorgänge ausschließlich den Postweg.

Hinweis: Sollten Sie eine endgültige private Überlassung von Waffen vornehmen, so ist der Überlassungsvertrag nebst Anzeige erlaubnispflichtiger Schusswaffen und die Waffenbesitzkarte im Original einzureichen. Sollte die Überlassung an einen Waffenhändler erfolgen, so ist der Waffenbegleitschein, die Waffenbesitzkarte im Original sowie die Anzeige erlaubnispflichtiger Schusswaffen einzureichen. Gleiches gilt auch bei Erwerb.

Die Anzeige hat für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie für die den Schusswaffen gleichgestellten Gegenstände (Wechselläufe, Austauschläufe, Wechselsystem usw.) zu erfolgen!


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