Inhalt

Ausfuhrkennzeichen

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsstelle notwendig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II
  • internationaler Versicherungsnachweis (gelbe Versicherungsbestätigung mit vier Durchschlägen)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung, gegebenenfalls Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung (Auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden. Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
  • SEPA-Mandat
  • das Fahrzeug muss zur Identifizierung vorgeführt werden
  • sollte kein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedstaat (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in den eine Zustellung nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4 des Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) möglich ist, oder einem Staat, in dem das Europäische Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533, 535) in Kraft ist, bestehen, ist ein Empfangsbevollmächtigter im Zulassungsbezirk zu benennen

Die antragstellende Person muss grundsätzlich persönlich in der Zulassungsbehörde vorsprechen.