Elterngeld
Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine Familienleistung des Bundes. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn die Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Das Elterngeld hilft so, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein Einkommen hatten, können auch Elterngeld erhalten.
Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden.
Höhe des Elterngeldes
Folgende Faktoren beeinflussen die Höhe des Elterngeldes:
Höhe des Einkommens
Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt.
Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.
Je nach Einkommen beträgt das
- Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro im Monat und
- das Elterngeld Plus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten (höchstens 30 Stunden pro Woche bei Geburten bis 31.08.2021), etwa auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.
Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro beim Elterngeld Plus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.
Familien mit mehreren kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro beim Basiselterngeld (37,50 Euro beim Elterngeld Plus).
Der Geschwisterbonus wird gezahlt, wenn der Elternteil
- mit 2 Kindern, die noch nicht 3 Jahre alt sind, oder
- mit drei oder mehr Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind,
in einem Haushalt lebt.
Kinder mit Behinderung
Für Kinder mit Behinderung erhöht sich die Altersgrenze auf 14 Jahre. Das Kind, für das Elterngeld beantragt wird, wird bei der Bestimmung der Zahl der Kinder mitberücksichtigt.
Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe, beim Kinderzuschlag und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vollständig als Einkommen angerechnet - dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.
Es gibt aber eine Ausnahme: Die Elterngeldberechtigten, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld damit zusätzlich zur Verfügung.
Auf Wohngeld oder BaföG wird vom Elterngeld nur das angerechnet, was höher ist als der Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro (bei Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (bei Elterngeld Plus).
Leistungsarten
Basiselterngeld
- Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Der Anspruch besteht für 12 Lebensmonate Ihres Kindes.
- Soweit sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert, können Sie zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate nutzen – sogenannte Partnermonate (nicht zu verwechseln mit den Partnerschaftsbonusmonaten).
- Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen.
- Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
- Für besonders früh geborene Kinder gibt es zusätzliche Elterngeldmonate (nur für Geburten ab 01.09.2021):
- Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin: ein zusätzlicher Monat Basiselterngeld
- Geburt mindestens acht Wochen vor dem errechneten Termin: zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld
- Geburt mindestens zwölf Wochen vor dem errechneten Termin: drei zusätzliche Monate Basiselterngeld
- Geburt mindestens sechzehn Wochen vor dem errechneten Termin: vier zusätzliche Monate Basiselterngeld
Elterngeld Plus
- Elterngeld Plus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für zwei Lebensmonate mit Elterngeld Plus entscheiden.
- Das monatliche Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld, wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben. Wie hoch Elterngeld Plus ist, hängt auch davon ab, wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben, beispielsweise bei der Arbeit in Teilzeit.
Durch die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus-Monaten kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus verlängert werden.
Kombination von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
Auch eine Kombination zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus ist möglich. Zu beachten ist hier, dass die Monate mit Mutterschaftsleistungen zwingend Basismonate sind.
Es gilt außerdem zu beachten, dass ab dem 15. Lebensmonat des Kindes ein lückenloser Bezug von Elterngeld Plus-Monaten bestehen muss.
Einen Elterngeldrechner zu den Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (siehe "Weiterführende Informationen").
Partnerschaftsbonus
Teilen sich die Elternteile die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für zwei bis vier Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie zusätzlich den Partnerschaftsbonus. Sie haben dann für diese Monate beide Anspruch auf jeweils bis zu vier weitere Monatsbeträge Elterngeld Plus.
Dieser Bonus kann auch von Alleinerziehenden bezogen werden, wenn sie in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind.