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Verlust/Diebstahl der Fahrzeugdokumente

Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde notwendig:

  • bei Verlust:
    • noch vorhandenes Fahrzeugdokument: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Zulassungsbescheinigung Teil I (sollte sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank befinden, ist eine Bestätigung der Bank zur Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I mitzubringen)
    • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden. Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
    • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II: Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel in Form einer Rechnung oder eines Kaufvertrages); danach wird dieser im Verkehrsblatt mit einer Frist von zwei Wochen aufgeboten (erst nach Ablauf der Frist kann eine Neuausstellung erfolgen)
    • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I: Abgabe einer Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
    • es kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden
  • bei Diebstahl:
    • zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Diebstahlanzeige von der Polizei (in der Amtssprache deutsch)