Verlust/Diebstahl der Fahrzeugdokumente
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde notwendig:
- bei Verlust:
- noch vorhandenes Fahrzeugdokument: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Zulassungsbescheinigung Teil I (sollte sich die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank befinden, ist eine Bestätigung der Bank zur Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I mitzubringen)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden. Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
- bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II: Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel in Form einer Rechnung oder eines Kaufvertrages); danach wird dieser im Verkehrsblatt mit einer Frist von zwei Wochen aufgeboten (erst nach Ablauf der Frist kann eine Neuausstellung erfolgen)
- bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I: Abgabe einer Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
- es kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden
- bei Diebstahl:
- zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Diebstahlanzeige von der Polizei (in der Amtssprache deutsch)