Gebühren-/Steuerrückstände
Ab 1. Juni 2019 erfolgen Zulassungsvorgänge nur, wenn der Fahrzeughalter der Zulassungsbehörde keine Gebühren und dem Hauptzollamt keine Steuern schuldet. Bei Steuerschulden setzen Sie sich bitte mit dem Hauptzollamt Dresden in Verbindung.