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Informationen

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die individuelle Ausbildungsförderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung, wenn einem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) sind Sozialleistungen, die vom Bund getragen werden.

Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Meißen ist verantwortlich für die Förderung von 

  • Auszubildenden im schulischen Bereich sowie
  • Studenten der Berufsakademie Riesa.

Weitere Informationen zum Gesetz und zu den Formblättern sind erhältlich unter http://www.bafög.de/