Kurzzeitkennzeichen
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde notwendig:
- das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB) mit dem Vermerk „Kurzzeitkennzeichen“
- Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Zulassungsbescheinigung Teil II oder CoC-Papier (auch in Kopie möglich)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden. Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
- sollte kein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedstaat (EU) oder Vertragsstaat des Abkommenes über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in den eine Zustellung nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4 des Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) möglich ist, oder einem Staat, in dem das Europäische Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533, 535) in Kraft ist, bestehen, ist ein Empfangsbevollmächtigter im Zulassungsbezirk zu benennen; das Fahrzeug muss sich dann zudem im Zulassungsbezirk befinden (Nachweis erforderlich).
Sofern keine gültige Hauptuntersuchung vorliegt, ist zunächst nur die Fahrt zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung beziehungsweise zur Erteilung der Betriebserlaubnis im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Zulassungsbezirk (Bautzen, Dresden, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen, Nordsachsen, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz) möglich. In diesen Fällen muss sich das Fahrzeug ebenfalls im Zulassungsbezirk befinden (Nachweis erforderlich).
Die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen beginnt am Tag der Vorsprache in der Kfz-Zulassung. Eine Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ist auch außerhalb des Saisonzeitraums möglich. Fahrzeuge die nach Nummern 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII der StVZO als verkehrsunsicher eingestuft werden erhalten kein Kurzzeitkennzeichen.