Inhalt

06er-Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung

Erstzuteilung

  • Antragsformular
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB) für rote Kennzeichen
  • Gewerbeanmeldung (genaue Tätigkeitsbeschreibung) ggf. Handelsregisterauszug (bei Eintragungspflicht)
  • behördliches Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 BZRG (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt; Belegart: O, Verwendungszweck: Rotes Kennzeichen nach § 41 Absatz 2 FZV; nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt; Belegart: O, Verwendungszweck: Rotes Kennzeichen nach § 41 Absatz 2 FZV; nicht älter als 3 Monate)
  • aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister (erfolgt durch die Kfz-Zulassung)
  • Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt)
  • SEPA-Mandat
  • für jede weitere verantwortliche Person: behördliches Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • persönliche Vorsprache zur Abholung der Unterlagen notwendig


Verlängerung des Fahrzeugscheinheftes/Zuteilung eines neuen Fahrzeugscheinheftes

  • Fahrzeugscheinheft
  • Nachweisbuch

Bitte beachten Sie, dass die Kontrolle des Fahrzeugscheinheftes und Nachweisbuches einige Zeit (in der Regel ein Arbeitstag) in Anspruch nimmt. Die Abgabe der Unterlagen kann auch ohne Terminvereinbarung am Ausgabeschalter erfolgen. Wir kontaktieren Sie telefonisch, sobald die Unterlagen abholbereit sind.


Löschung des Kennzeichens

  • Fahrzeugscheinheft
  • Nachweisbuch
  • Kennzeichenschild/er