Tageszulassung
Folgende Unterlagen sind für die Tageszulassung vor Ort notwendig:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB)
- SEPA-Mandat
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder eine Einzelgenehmigung oder Gutachten (eine Datenbestätigung ist nicht ausreichend)
- Zulassungsbescheinigung Teil II sofern vorhanden, ansonsten Nachweis der Verfügungsberechtigung (Rechnung oder Kaufvertag)
- sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II für das Fahrzeug existiert, ist eine entsprechende Bestätigung des Herstellers vorzulegen
Bitte beachten Sie, dass eine Tageszulassung nur für Neufahrzeuge möglich ist. Die Zulassung ist bis zum Ablauf des Tages (24 Uhr) gültig. Das Prägen sowie das Abstempeln von Kennzeichenschildern ist nicht notwendig. Als Nachweis über die Tageszulassung wird Ihnen ein entsprechendes Dokument ausgehändigt, welches von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug auszulegen / zu befestigen ist.
Ein Tageszulassung kann auch über das i-Kfz-Portal durchgeführt werden. Die Zulassung ist grundsätzlich vollautomatisiert, sodass ein sofortiges Losfahren ohne Abstempelung der Kennzeichenschilder am selben Tag bis 24 Uhr möglich ist. Ab 0 Uhr des Folgetages gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt. Bitte beachten Sie die Hinweise zum internetbasierten Zulassungsverfahren.