Technische Änderung
Folgende Unterlagen sind vor Ort in der Zulassungsbehörde notwendig:
- Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden; Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
- Zulassungsbescheinigung Teil II, sofern sich das Gutachten auf die technischen Daten in dieser Bescheinigung auswirkt
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Sofern Sie noch einen Fahrzeugschein (ausgestellt vor dem 01.01.2005) besitzen, ist zusätzlich der Fahrzeugbrief vorzulegen.