Umstellung auf elektronische Akte
Im Zuge der Digitalisierung des Posteinganges werden alle eingesendeten Unterlagen (Nachweise, Lohnbescheinigungen usw.) eingescannt und danach datenschutzgerecht vernichtet. Eine Rücksendung der Unterlagen ist nicht möglich. Übersenden Sie bitte deshalb nur die Geburtsurkunde im Original und alle anderen Nachweise als Kopie.
Eine Rücksendung der Unterlagen ist nicht möglich. Übersenden Sie bitte deshalb nur die Geburtsurkunde im Original und alle anderen Nachweise als Kopie.