Wiederzulassung auf den gleichen Halter
Folgende Unterlagen sind für die Wiederzulassung vor Ort notwendig:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code/eVB)
- SEPA-Mandat
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Auf die Vorlage des Original HU-Berichtes kann im Bedarfsfall bestanden werden. Bitte beachten Sie: Der HU-Stempel in Ihren Fahrzeugdokumenten ist als Nachweis nicht ausreichend!)
Sollten die Kennzeichen geändert werden, sind diese und die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen vorzulegen.
Die Wiederzulassung kann auch im i-Kfz-Portal erfolgen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum internetbasierten Zulassungsverfahren.