Fortbildung zum Schutz der Kinder
Seit April 2023 bietet das Kreisjugendamt des Landkreises Meißen die Werkstattreihe „Institutionelles Kinderschutzkonzept für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Meißen“. Die Veranstaltungsreihe besteht aus insgesamt sechs Bausteinen, die in Seminaren im Abstand von vier bis acht Wochen bearbeitet werden.
Kreisjugendamt bietet Seminarreihe für Kita-Leitungen und Kinderschutzbeauftragte
Ulrike Iwanow, Kita-Fachberaterin aus dem Kreisjugendamt, führt diese erste Reihe als ausgebildete Prozessberaterin für die Entwicklung von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit Katja Sturm vom Deutschen Kinderschutzbund durch. Die Fortbildungsreihe orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Kinderschutzbundes – Landesverband Sachsen e. V., der in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einnimmt.
In den jeweils vierstündigen Veranstaltungen beschäftigen sich 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit unterschiedlichen Themen zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes. Zielgruppe sind Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen, deren Stellvertretungen oder Kinderschutzbeauftragte, die die Seminarinhalte dann in ihre Einrichtungen tragen und dort umsetzen.
Während im ersten Baustein neben einer Einführung in das Thema die Risiko- und Potentialanalyse im Mittelpunkt stand, ging es in der zweiten Veranstaltung um Fortbildungen und Handlungsleitfäden. Die Themen der weiteren Bausteine sind Partizipation sowie Beschwerde- und Anlaufstellen, Verhaltenskodex und Personalverantwortung, Prävention und Kooperation sowie die Leitbildentwicklung.
„Nach der Veröffentlichung des Fortbildungsangebots im März dieses Jahres war die Veranstaltungsreihe binnen einer Woche ausgebucht. Mit dieser hohen Resonanz hatten wir gar nicht gerechnet“, freut sich Ulrike Iwanow. Daraufhin begann parallel noch im Juni dieses Jahres eine zweite Veranstaltungsreihe. Auch diese ist bereits ausgebucht.
Hintergrund der Werkstattreihe ist die „Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes für Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen" aus dem Herbst 2021. Danach sollen für alle Einrichtungen institutionelle Kinderschutzkonzepte erstellt werden. Bei der Neueröffnung von Kindertageseinrichtungen sind sie ein Bestandteil des Betriebserlaubnisverfahrens. Ziel der Empfehlung ist es, Kinder in Einrichtungen vor allen Formen der Gewalt – verbal, körperlich, sexuell – zu schützen.
Daraufhin gingen im Landratsamt Meißen bei den zuständigen Mitarbeiterinnen der Kita-Fachberatung und der Kindertagespflege viele Rückfragen ein. In den Arbeitskreisen mit Leitungskräften wurden immer wieder Beratungsbedarfe angezeigt. Zunächst führte die Kita-Fachberatung 2022 daher eine Beratung für alle Träger von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Meißen zum Thema institutionelles Kinderschutzkonzept durch.
Über den Kontakt zum Deutschen Kinderschutzbund – Landesverband Sachsen e. V. entstanden verschiedene Ideen für mögliche Veranstaltungen mit pädagogischen Fachkräften, Leitungskräften und Trägern von Kindertagesseinrichtungen zu diesem Thema. Die Idee, eine Fortbildungsreihe zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für mehrere Einrichtungen gleichzeitig zu konzipieren, wurde schließlich ausgewählt und findet nun in der Werkstattreihe „Institutionelles Kinderschutzkonzept für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Meißen“ ihre Realisierung.
Das Kreisjugendamt Meißen will damit möglichst vielen Einrichtungen im Landkreis eine umfassende Unterstützung bei der Entwicklung der Kinderschutzkonzepte bieten.