Inhalt

Förderung soziale Angebote und Projekte

Aktueller Hinweis:

Die Förderrichtlinie des Landkreises Meißen zur Gewährung von freiwilligen Zuwendungen für die Unterstützung sozialer Angebote und Projekte (FRL Soziale Angebote und Projekte) ist für den Zeitraum der Haushaltskonsolidierung nicht mit Haushaltsmitteln untersetzt.

Bitte sehen Sie deshalb von einer Antragstellung ab.

Der Landkreis Meißen gewährt auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie freiwillige Zuwendungen für soziale Angebote und Projekte im Zusammenhang mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe, dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (VII) - Sozialhilfe sowie den Aufgaben des Gesundheitsamtes. Bei der Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung finden die entsprechenden Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Europäischen Union beziehungsweise eines anderen Fördermittelgebers Beachtung.

Darüber hinaus können Zuwendungen zum Anschub und zur Erprobung von Angeboten und Projekten zur Erprobung beziehungsweise Einführung neuer Angebote und Projekte gewährt werden.

Downloads