Inhalt

Ärztliche Untersuchungen

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes hat folgende Aufgaben:

 Schulaufnahmeuntersuchungen

  • Pflichtuntersuchung zur Beurteilung des Entwicklungsstandes schulpflichtig werdender Kinder
    Schulpflichtig werdende Kinder sind:
    • Einschüler mit Geburtsdatum bis 30.06.
    • Schulanmeldung durch Eltern bis 30.09. bei vorzeitiger Einschulung
    • im Vorjahr zurückgestellte Kinder
  • Körperliche Untersuchung mit Seh- und Hörtest, Entwicklung des Sprachvermögens, Überprüfung der Körperkoordination und anderer schulrelevanter Fähigkeiten durch einen standardisierten Test
  • Erkennen von gesundheitlichen Auffälligkeiten, die den Schulbesuch des Kindes beeinflussen können und Einleitung von notwendigen Fördermaßnahmen und Behandlungen

Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter Frage- und Anamnesebogen 
  • das gelbe Vorsorgeheft „Früherkennungsuntersuchungen“,
  • Impfausweis und eventuell sonstige vorliegende ärztliche Unterlagen, zum Beispiel Behandlungsberichte, Befunde

Die Anwesenheit mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich.

Untersuchungen im Kindertagesstätten-Bereich

  • Kinder im 4. Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen beziehungsweise in der Tagespflege
  • Untersuchung zur Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, der sprachlichen und motorischen Fähigkeiten sowie die Kontrolle von Impfstatus und Vorsorgestatus

Die Teilnahme ist freiwillig. Eltern können mit anwesend sein.

Schulärztliche Untersuchungen für Schüler der 6. Klassen sowie Kinder an Förderschulen

  • Pflichtuntersuchungen für alle Schüler der 6. Klasse
  • dazu weitere Untersuchungen in Förderschulen
  • körperliche Untersuchung mit Seh- und Hörtest
  • Beratung zu schulischen und gesundheitsrelevanten Fragen inclusive Impfberatung
  • schriftliche Mitteilung des Ergebnisses an die Eltern/Sorgeberechtigten

Begutachtungen

  • Gutachten zur Feststellung von sonderpädagogischen Förderbedarf
  • Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe (Frühförderung, Integrations- und Heilpädagogische Einrichtungen) im Auftrag des Sozialhilfeträgers
  • Gutachten bei Beantragung Ruhen der Schulpflicht
  • Begutachtung bei Schulfehltagen
  • Stellungnahme bei beantragten Schülerbeförderungskosten

Sportbefreiungen

  • Atteste zur Sporttauglichkeit: Ausstellung von Ganz- und Teilsportbefreiungen, die innerhalb eines Schuljahres den Zeitraum von vier Wochen überschreiten

Jugendarbeitsschutzuntersuchung (§ 32 JArbSchG)

Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung, Öffentlichkeitsarbeit

Ansprechpartner

Radebeul | Moritzburg | FZ Coswig Schwerpunkt Lernen

  • Frau Alexandra Petzold

    Ärztin
    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Dresdner Straße 25
    01662 Meißen

Meißen | Weinböhla | Lommatzsch

  • Frau Romy Kunert

    Ärztin
    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Dresdner Straße 25
    01662 Meißen

Region Riesa mit Evangelischem Gymnasium | Nünchritz | Stauchitz | Röderaue

  • Frau Dr. med. Benedix

    Ärztin
    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Heinrich-Heine-Straße 1
    Zimmer 2.31
    01589 Riesa

Region Großenhain | Evanglische Grundschule in Riesa

  • Frau Dr. med. Thieme

    FÄ für Kinder- und Jugendmedizin
    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Heinrich-Heine-Straße 1
    01589 Riesa

    • Telefon: 03521 725 3419 oder 3418
    • Hinweis: Assistentinnen: Frau Prodehl und Frau Haberecht
    • Hinweis: Sprechstunde: Dienstag und Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung

Coswig | Nossen | Radeburg | FZ Coswig Schwerpunkt Sprache

  • Frau Susan Schröter

    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Dresdner Straße 25
    01662 Meißen

    • Telefon: 03521 7253497
    • Hinweis: Assistentin: Frau Winkler
    • Hinweis: Sprechstunde: Dienstag und Donnerstag nach Vereinbarung

Datenschutzhinweise

zurück zum Gesundheitsamt