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Allgemeiner Arbeitsmarkt

Förderfähig nach § 16e SGB II sind Personen mit mindestens 2-jähriger Arbeitslosigkeit sowie ohne Erfolg im Rahmen der bisherigen vermittlerischen Unterstützung.

Bei Begründung eines mindestens 2-jährigen Arbeitsverhältnisses wird der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben mit Förderhöhen von 75 % im ersten Jahr und 50 % im zweiten Jahr des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes zuzüglich des pauschalierten Anteiles des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 19 % (ohne Arbeitslosenversicherung) unterstützt.

Mögliche Einsatzgebiete sind hierbei nicht auf den gemeinnützigen Bereich beschränkt, sondern sollen vorrangig den Wiedereinstieg in sv-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem 1. Arbeitsmarkt unterstützen.

Eine Besonderheit stellt die ganzheitliche, beschäftigungsbegleitende Betreuung des geförderten Mitarbeiters über die gesamte Förderzeit dar.

Ziel ist es, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren, die Leistungsfähigkeit sukzessive zu steigern und individuelle Hilfestellung bei eventuellen Problemen zu geben.

Die Förderung von Arbeitsverhältnissen mit Startterminen bis spätestens 01.01.2021 kann teilnehmerbezogen (besonders für Leistungsberechtigte, die in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen leben) mit einer zusätzlicher Förderung nach dem Landesprogramm zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit "Sozialer Arbeitsmarkt - MEISAM" durch Zahlung einer monatlichen, zusätzlichen Aufwandspauschale für Anleitungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufwand mit bis zu 350 € gekoppelt werden.

Verfahren

Interessierte Unternehmen und Personen, die die Förderung in Anspruch nehmen möchten, setzen sich bitte vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit den nachfolgend genannten Ansprechpartnern in Verbindung, damit die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden können.

Ansprechpartner

Flyer und Links

[Hinweisblatt für Arbeitgeber ist hier noch hochzuladen]


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