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Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

"Jeder Mensch sollte die gleichen Lebenschancen haben und nicht aufgrund von sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Alter benachteiligt werden."

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt informiert, berät und unterstützt:

  • Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeber und ihre Organisationen
  • Institutionen und Netzwerke, die im Bereich Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tätig sind

in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.

Zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt arbeitet die Beauftragte mit den in Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben tätigen Stellen im Zuständigkeitsbereich des kommunalen Jobcenters zusammen.

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