Geld für Ihr tägliches Leben
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Geld für Dinge des Alltags
Geld für Dinge des Alltags
Geld für Ihre besonderen Lebenssituationen
Geld für Ihre besonderen Lebenssituationen
Geld für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe. Das betrifft zum Beispiel Schulausflüge, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförderung, die Mittagsverpflegung und anderes.
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Erklärvideo zum Bildungs- und Teilhabepaket:
Welche Leistungen gibt es?
- Aufwendungen für das Mittagessen
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Zuschüsse für Klassenfahrten und Ausflüge
- Zuschuss zur Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler
- Schulbedarf
Wer kann die Leistungen erhalten?
Kinder und Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene in Schulausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Unterstützung aus dem Bildungspaket bekommen, soweit eine der folgenden Sozialleistungen bezogen wird:
- Grundsicherung nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung wegen voller dauerhafter Erwerbsminderung)
- Wohngeld, bei gleichzeitigem Bezug von Kindergeld für das jeweilige Kind
- Kinderzuschlag, bei gleichzeitigem Anspruch auf Kindergeld für das jeweilige Kind
- Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG
Zusätzlich müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung vorliegen.
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Leistungsträger:
Jobcenter, Kreissozialamt oder Ausländeramt.
Wie können Sie die Leistungen erhalten?
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege zu Gute kommen und nicht an komplizierten Verfahrensweisen scheitern.
Alle Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragstellung erfolgt bereits mit dem Erst- oder Weiterbewilligungsantrag auf die jeweilige Leistung. Eine gesonderte Antragstellung ist nur bei Erhalt von Wohngeld und Kinderzuschlag erforderlich.
Die Leistungen zum Schulbedarfspaket erhalten Sie beziehungsweise Ihr Kind ganz ohne Antrag.
Wichtig ist, dass Sie die Leistungen rechtzeitig bei dem zuständigen Leistungsträger beantragen.
Ihr zuständiger Sachbearbeiter hilft Ihnen gern weiter.
E-Mail: JC.BuT@kreis-meissen.de
Formulare
- PDF-Datei: PDF, 138 kB
- PDF-Datei: PDF, 219 kB
- PDF-Datei: PDF, 122 kB
- PDF-Datei: PDF, 136 kB
- PDF-Datei: PDF, 129 kB
Bildungskarte
Um die Abrechnungsformalitäten für Leistungserbringer (zum Beispiel Musik- und Sportvereine, Mittagessenanbieter etc.) zu vereinfachen, wurde die elektronische Bildungskarte eingeführt.
Informationen für Leistungserbringer:
- PDF-Datei: PDF, 436 kB
- PDF-Datei: PDF, 616 kB