Inhalt

Wir beraten Sie gern

Unser Jobcenter sichert den Lebensunterhalt von arbeitssuchenden Menschen und unterstützt dabei, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Zurzeit arbeiten etwa 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unser Jobcenter. Wir kümmern uns darum, dass aktuell ca. 11.740 hilfebedürftige Menschen im Landkreis Meißen Bürgergeld erhalten. Unser Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu bringen – Chancen und Perspektiven zu schaffen. Wir unterstützen und begleiten Menschen in sozialen Notlagen, aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der Suche nach Personal. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit vom Jobcenter ist das zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Hilfe zur Selbsthilfe

Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung, die das wirtschaftliche Existenzminimum und damit den Lebensunterhalt von Menschen sichert, wenn die eigenen Mittel dazu nicht ausreichen.

Wir unterstützen mit:

  • Beratung und Leistungen, die dabei helfen eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz zu finden und
  • Beratung und Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern.

Ihre Ansprechpartner

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt informiert, berät und unterstützt:

  • Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeber und ihre Organisationen
  • Institutionen und Netzwerke, die im Bereich Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tätig sind

in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.

Zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt arbeitet die Beauftragte mit den in Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben tätigen Stellen im Zuständigkeitsbereich des kommunalen Jobcenters zusammen.

Kontakt

Verwaltungsvorschriften und Datenschutz


zurück zum Jobcenter