Eingliederungshilfe
Das Kreisjugendamt ist für die Prüfung und Gewährung von Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung zuständig.
Kontakt
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Frau Stets
Sachgebietsleiterin
Kreisjugendamt | ASD-Spezialdienste
Loosestraße 17–19
Haus B
01662 Meißen