Gerichtshilfe
Familiengerichtshilfe
Die Familiengerichtshilfe
- berät und unterstützt Eltern im Falle der Trennung und Scheidung unter angemessener Beteiligung der Kinder und Jugendlichen,
- unterstützt bei der Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes,
- berät Eltern in Angelegenheiten von Sorgerechtsänderungen und
- wirkt bei Verfahren vor dem Familien- und Oberlandesgericht mit.
Angelegenheiten der elterlichen Sorge von erheblicher Bedeutung
Zustimmung des Sorgeberechtigten notwendig (Auszug):
- Aufenthalt: Grundentscheidung, bei wem das Kind lebt
- Pass- und Meldewesen: An- und Abmeldung, Beantragung Kinderausweis
- Gesundheit: Operation, Facharztbehandlung
- Umgang: Umgangsgestaltung mit Elternteilen, Großeltern etc.
- Bildung: Wald der Kita, Schulart, Ausbildung, Zeugnis
- Status- und Namensfragen: Namensgebung/-änderung (Vor- und/oder Nachname)
Angelegenheiten der elterlichen Sorgen des täglichen Lebens
Keine Zustimmung notwendig (Auszug):
- Aufenthalt: Besuche - Freunde, Verwandte
- Pass- und Meldewesen: ---
- Gesundheit: Eilfälle - Operation, allgemeine Untersuchung
- Umgang: Kontakte des täglichen Lebens (Freunde usw.)
- Bildung: Nachhilfe, Klassenfahrt
- Status- und Namensfragen: ---
Kontakt
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Frau Fieland
- Telefon: 03521 725-3274
- Hinweis: Zuständig: 01587 Riesa , 01558 Großenhain (Stadt außer Alleen), Röderaue, Wülknitz
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Frau Gorek
- Telefon: 03521 725-3276
- Hinweis: Zuständig: Meißen (rechtselbisch) | Moritzburg | Weinböhla | Lommatzsch
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Frau Grundmann
- Telefon: 03521 725-3275
- Hinweis: Zuständig: 01591 Riesa | Strehla | Gröditz | Priestewitz | Zeithain
-
Herr Schneider
- Telefon: 03521 725-3272
- Hinweis: Zuständig: Diera-Zehren | Käbschütztal | Klipphausen | Nossen | Niederau
-
Frau Mierzkalla
- Telefon: 03521 725-3273
- Hinweis: Zuständig: 01589 Riesa / 01561 Großenhain | Ebersbach | Nünchritz
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Frau Strangfeld
- Telefon: 03521 725-3278
- Hinweis: Zuständig: Radebeul | Meißen (linkselbisch)
-
Frau Tschorn
- Telefon: 03521 725-3264
- Hinweis: Zuständig: 01558 - Großenhain (Stadt nur Alleen) | Folbern | Klein- und Großraschütz | Rostig | Zschauitz | Weßnitz | Skassa | Naundorf | 01561 - Lampertswalde | Thiendorf | Schönfeld | 01594 - Riesa | Hirschstein | Stauchitz
-
Frau Wuttke
- Telefon: 03521 725-3285
- Hinweis: Zuständig: Coswig | Radeburg
Besucheranschriften:
- Teichertring 8, 01662 Meißen
- Heinrich-Heine-Straße 1, 01589 Riesa
Telefon: 03521 725-3280 (Frau Lehmann, zwischen 9 und 11 Uhr werktags)
E-Mail: kja.familiengerichtshilfe@kreis-meissen.de
Weitere Beratungsstellen
Jugendgerichtshilfe
Ein junger Mensch ist straffällig geworden - was nun?
Hat ein junger Mensch eine Straftat begangen und die Polizei die Ermittlungen aufgenommen, erscheint die Situation oft ausweglos.
"Was geschieht mit mir?", "Welche Folgen ergeben sich für den weiteren Entwicklungsweg ?" ...
Hier beginnt die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe
Sie will den betroffenen jungen Menschen und deren Eltern beratend und aufklärend zur Seite
stehen und mit ihnen versuchen, diese schwierige konfliktreiche Situation zu bewältigen.
Was macht die Jugendgerichtshilfe?
Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Sie ist aber weder Staatsanwalt - sie klagt nicht an - noch Rechtsanwalt - sie verteidigt nicht.
Jugendgerichtshilfe bringt ein möglichst objektives Bild der bisherigen Entwicklung und der
augenblicklichen Lebenssituation des jungen Menschen in das Verfahren ein.
Für Probleme, die zur Straftat führten oder die aus der Straftat entstanden, wird Beratung und Hilfe angeboten.
Um unsere Aufgaben erfüllen zu können, ist es notwendig, mit den Jugendlichen oder Heranwachsenden Gespräche zu führen, die uns Aufschluss über seine persönliche Situation, die familiären und schulischen oder beruflichen Gegebenheiten sowie sein Freizeitverhalten geben. Alle gemachten Angaben haben vertraulichen Charakter. Es soll damit erreicht werden, dass die Maßnahmen des Jugendrichters tatsächlich auf die persönliche Situation des Jugendlichen/Heranwachsenden ausgerichtet sind.
Nach der Hauptverhandlung hat die Jugendgerichtshilfe die Pflicht, die Erfüllung der richterlichen Maßnahme zu organisieren und zu kontrollieren. Sie steht, wenn nötig und gewünscht, auch nach Abschluss des Verfahrens zur Seite.
Wer hat ein Recht auf die Leistungen der Jugendgerichtshilfe?
Alle jungen Menschen von 14 bis 17 Jahren (Jugendliche) und 18 bis 21 (Heranwachsende) haben Anspruch auf Beratung und Hilfe.
Bei Heranwachsenden hat die Jugendgerichtshilfe die Aufgabe, dem Gericht aufgrund der Persönlichkeitskenntnis vorzuschlagen, ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte.
Jugendliche und ihre Eltern beziehungsweise Heranwachsende können jederzeit Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe aufnehmen. So werden im persönlichen Gespräch rechtzeitig wichtige Fragen beantwortet und Hilfsangebote unterbreitet.
Als Ansprechpartner stehen für Sie zur Verfügung:
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Frau David
- Telefon: 03521 725-3287
- Hinweis: Zuständig:
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Frau Ehrlich
- Telefon: 03521 725-3279
- Hinweis: Zuständig:
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Herr Exner
- Telefon: 03521 725-3295
- Hinweis: Zuständig:
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Frau Weihrauch
- Telefon: 03521 725-3277
- Hinweis: Zuständig:
Besucheranschriften:
- Teichertring 8, 01662 Meißen
- Heinrich-Heine-Straße 1, 01589 Riesa
Telefon: 03521 725-3280 (Frau Lehmann, zwischen 9 und 11 Uhr werktags)
E-Mail: kja.jugendgerichtshilfe@kreis-meissen.de
Fax: 03521 725-3200
Kontakt
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Herr Harras
Sachgebietsleiter
Sachgebiet Gerichtshilfe
Loosestraße 17/19
01662 Meißen