Kindeswohlgefährdung
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung, auf Gesundheitsvorsorge und Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Vernachlässigung.
Der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe besteht darin, dazu beizutragen positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu unterstützen und das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Auch Kinder und Jugendliche selbst haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Entsprechend § 8 Absatz 3 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche in einer Not- und Konfliktlage zudem Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten.
Das Jugendamt wird allen eingehenden Hinweisen nachgehen, welche darauf hindeuten, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, um bei Bedarf betroffenen Familien Hilfe anbieten zu können oder notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Kann eine Gefährdung durch Hilfeangebote des Jugendamtes nicht abgewendet werden, entscheidet das Familiengericht über weitere Schritte.
Ansprechpartner und Meldebogen für Fachkräfte
Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des § 8a SGB VIII bilden freie Träger und öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe eine Verantwortungsgemeinschaft zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen. Darüber hinaus bestehen mit dem § 4 KKG auch Regelungen zur Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung. Das SächsSchulG regelt mit § 50 a die erforderlichen Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen im Bereich Schule.
Zwingende Einbindung der Fachberatung Kinderschutz („insoweit erfahrene Fachkraft“)
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Im Rahmen des § 8a SGB VIII besteht für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe im Regelfall die Verpflichtung zur Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Die Fallberatung hat hierbei prinzipiell anonymisiert zu erfolgen.
Die insoweit erfahrene Fachkraft berät hinsichtlich
- der Abschätzung des Gefährdungsrisikos für das Kind oder den Jugendlichen,
- der Erkundung von Ressourcen, positiven Entwicklungsschritten und Potentialen im Fall,
- zur Erarbeitung eines Problembewusstseins sowie von Lösungsansätzen hinsichtlich der Sicherung des Kindeswohls,
- zur Einbeziehung sowie zur Kooperations- und Veränderungsbereitschaft der Sorgeberechtigten,
- und mit dem Ziel der Entwicklung neuer/nächster Handlungsschritte, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Professionen.
Achtung: Die insoweit erfahrene Fachkraft hat hierbei ausschließlich beratende sowie moderierende Aufgaben und keine Weisungsbefugnis. Ihr obliegt keine Fallverantwortung und sie ist keine Melde- oder Interventionsinstanz. Die Fallberatung muss anonymisiert erfolgen.
Ansprechpartner
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Frau Gorek
Beratung zum Kinderschutz (insoweit erfahrene Fachkraft)
Kreisjugendamt | ASD-Spezialdienste
Loosestraße 17–19
Haus A
01662 Meißen
Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Landkreis
- Kinderarche Sachsen e. V., Telefon: 03521 4767742
- Volkssolidarität Riesa-Großenhain e. V., Telefon: 03525 731037
Einbezug des Kreisjugendamtes
Erweisen sich die eigenen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten als nicht ausreichend, um eine Gefährdung abzuwenden, so informieren die Netzwerkpartner das Kreisjugendamt Meißen hierüber.
Bei der Meldung eines Verdachtsfalles einer Kindeswohlgefährdung sind die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensabläufe als auch die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Meldungen über gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung an das Kreisjugendamt:
- Fax: 03521 725-3200
- Telefon: 03521 725-3399 oder 03521 725-3202
Außerhalb der Sprechzeiten des Kreisjugendamtes vermittelt die Rettungsleitstelle Dresden (Telefon: 0351 501210 oder Notruf: 112) in Krisen- beziehungsweise Notfällen, welche Kinder und Jugendliche direkt betreffen, an den Bereitschaftsdienst des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe sowie von Schulen und Kliniken nutzen bitte nach Möglichkeit die professionsspezifischen Meldebögen.
Meldebögen
- PDF-Datei: PDF, 152 kB
- PDF-Datei: PDF, 109 kB
- PDF-Datei: PDF, 149 kB
Links für Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen
Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger
Eine Meldung eines Verdachtsfalles einer Kindeswohlgefährdung nimmt das Kreisjugendamt unter folgenden Nummern entgegen:
- Telefon: 03521 725-3399 oder 03521 725-3202
- Fax: 03521 725-3200
Um einem Hinweis nachgehen zu können, benötigt das Kreisjugendamt mindestens den Namen und die Adresse beziehungsweise den Aufenthaltsort des betroffenen Kindes oder seiner Eltern sowie eine konkrete Schilderung der Gefährdungslage (Worin besteht die Gefährdung für das Kind?). Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes bei Bedarf weitere Rückfragen stellen können, ist es zudem hilfreich, Ihre eigenen Kontaktdaten zu hinterlassen.
In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die Notrufnummer 112.
Beratung und Hilfe
- Das WILLKOMMEN - Bündnis für Kinder stellt auf seiner Internetseite allen Familien, Fachkräften und Ehrenamtlichen eine umfangreiche Adressliste mit Beratungs- und Hilfeangeboten im Landkreis Meißen sowie weitere Materialien zur Verfügung.
- Interventions- und Beratungsstelle gegen häusliche Gewalt
- Suche nach Schreiambulanzen
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 2255530 (kostenfrei und anonym)
- Hilfetelefon Schwangere in Not: 0800 4040020 (kostenfrei und anonym)