Prävention im Team (PiT)
Kinder- und Jugendbefragung in Anlehnung an die CTC – Methode - 1. Halbjahr 2024
Kinder und Jugendliche ab Klasse 5 sollen zu den Themen ihrer Lebenswelt wie Familie, Wohnumfeld, Schule, Freunde, Gesundheit, Freizeit u. a. in der Schule befragt werden.
Für die im 1. Halbjahr 2024 stattfindende PiT-Kinder- und Jugendbefragung in Anlehnung an die CTC - Methode an den Gymnasien, Oberschulen und Förderschulen des Landkreises werden aktuell alle erforderlichen Voraussetzungen eingerichtet. Dazu zählt neben der Ausschreibung der wissenschaftlichen Begleitung durch den Landespräventionsrat die Öffentlichkeitskampagne "Jenseits der Schulglocke: was findet IHR wirklich wild".
Der Landkreis strebt damit eine belastbare und wissenschaftlich begleitete Datenerhebung/Datenauswertung zu den aktuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen zu erhalten, welche auch den Kommunen zur Verfügung stehen sollen. Communities That Care - CTC“ ist eine Methode, die Kommunen zur Planung und Steuerung ihrer Präventionsarbeit einsetzen können. Vorhandene Bedarfe und Ressourcen in der Prävention können mit CTC ermittelt, sowie effektive Maßnahmen und Programme "nach Maß" eingesetzt werden. Schutzfaktoren werden geschaffen, damit entstandene Risikofaktoren ausgeglichen werden können.
Mehrwert für die kreisangehörigen Gemeinden
Die Kinder- und Jugendbefragung wird durch das Landesamt für Schule und Bildung des Freistaates Sachsen unterstützt. Als Schulträger könnten die kreisangehörigen Gemeinden – vorausgesetzt es nehmen ausreichend Kinder und Jugendliche an der Befragung an Schule teil – von der schulbezogenen Auswertung partizipieren. Somit liegt der Mehrwert in Aussagen zu kommunalen Handlungsbedarfen in Bezug auf lokale Präventionsangebote, welche bspw. für die Kommunale Präventionsräte (Allianz Sichere Sächsische Kommune) nutzbar sind.
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Prävention im Team - Erklärvideo zur Kinder- und Jugendbefragung
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Prävention im Team - Kinder- und Jugendbefragung - Aufruf an Schülerinnen und Schüler
Kinder- und Jugendbeteiligung
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden ist im § 47a Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) geregelt. In den folgenden Links finden sich Empfehlungen und Ansprechpartner.
Arbeitsstelle Eigenständige Jugendpolitik
Demokratie in Kinderhand
Praxisportal für Kinder- und Jugendbeteiligung
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.