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Unterhaltsberatung | Beistandschaften | Beurkundungen

Die Aufgaben des Sachgebietes umfassen:
  • Beratung und Unterstützung von Müttern und Vätern, die alleinerziehend und/oder alleinsorgeberechtigt sind, in Unterhaltsangelegenheiten ihres minderjährigen Kindes.
  • Beratung und Unterstützung von Müttern und Vätern, die nicht miteinander verheiratet sind, bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB (Betreuungsunterhalt, nicht Ehegattenunterhalt).
  • Beratung und Unterstützung Volljähriger - bis zum vollendeten 21. Lebensjahr - bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber ihren Eltern.

Hinweis: Unterhaltspflichtige Mütter und Väter haben keinen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Kreisjugendamt. Bitte wenden Sie sich bei offenen Fragen an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.

  • Führen von Beistandschaften für minderjährige Kinder bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
  • Erteilen von Auskünften/schriftlichen Bestätigungen zu Sorgeerklärungen (sogenanntes Negativattest).
  • Beurkundung von Abstammungsverhältnissen (z. B. die Vaterschaft oder die Mutterschaft), von Unterhaltsansprüchen und von Erklärungen zum Sorgerecht.

Unterhaltsberatung | Beistandschaften

Sie möchten eine bisher ungeklärte Vaterschaft (ohne Vaterschaftsanfechtung) feststellen und Unterhaltsansprüche geltend machen?

Region
Ansprechpartner
Telefonnummer
Coswig, Diera-Zehren, Käbschütztal, Klipphausen, Lommatzsch, Meißen, Moritzburg, Niederau, Nossen, Radebeul, Radeburg, Weinböhla


B, C, D, F, Gp - Gz, O, Q, St
Frau Schulze
03521 725-3346
J, L, M
Frau Köhler
03521 725-3347
Ga - Gi, H, P, Sch
Frau Klose
03521 725-3344
S (ohne Sch + St), Wa - Wn, X
Frau Kaufmann
03521 725-3345
N, Z Frau Herrmann
03521 725-3348
E, K, T, U, V, Wo - Wz Frau Veit
03521 725-3378
I
Frau Ackermann
03521 725-3373
Gj - Go
Frau Mühle
03521 725-3342
A, R, Y Frau Großer 03521 725-3359



Ebersbach, Glaubitz, Gröditz, Großenhain, Hirschstein, Lampertswalde, Nünchritz, Priestewitz, Riesa, Röderaue, Schönfeld, Stauchitz, Strehla, Thiendorf, Wülknitz, Zeithain


F, G, H
Frau Mühle
03521 725-3342
A, Li - Lz, Mj - Mz, Na, No, P, R
Frau Herrmann
03521 725-3348
La - Lh, S (ohne Sch + St)
Frau Kaufmann
03521 725-3345
Ma - Mi, Sch
Frau Köhler
03521 725-3347
B, D, N (ohne Na + No), U, Sta, T, Z
Frau Ackermann
03521 725-3373
K, St (ohne Sta), W
Frau Jahn
03521 725-3371
C
Frau Schulze 03521 725-3346
E, I, J, O, Q, V, Y Frau Veit 03521 725-3378
X Frau Großer
03521 725-3359


Beurkundungen

Im Kreisjugendamt werden unter anderem Vaterschaftsanerkennungen, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltsverpflichtungen kostenfrei beurkundet.

Für die Beurkundung ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig:

Frau Mühle
03521 725-3342
Frau Ackermann
03521 725-3373
Frau Veit 03521 725-3378

E-Mail: KJA.Beurkundungen@kreis-meissen.de

  • Beurkundungstermine werden in Meißen für montags, dienstags und donnerstags (zu unseren Sprechzeiten) vergeben.
  • Für eine Beurkundung ist die persönliche Anwesenheit erforderlich.
  • Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend deutsch sprechen ist ein Dolmetscher erforderlich. Als Dolmetscher dürfen jedoch nicht eingesetzt werden: Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Schwager oder Schwägerin, Schwiegereltern oder der andere Elternteil.
  • Nachfolgend die Unterlagen, die zu einer Beurkundung benötigt werden. In besonderen Fällen können jeweils weitere Unterlagen notwendig sein. 

Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument beider Elternteile (Personalausweis oder Reisepass), wenn die Mutter zur Beurkundung der Zustimmung anwesend ist
  • Geburtsurkunde des Vaters (Original)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original)
  • wenn das Kind noch nicht geboren ist, Mutterpass und Geburtsurkunde der Mutter

Wahlweise kann die Anerkennung der Vaterschaft auch beim Amtsgericht oder beim Standesamt (beispielsweise zusammen mit der Geburtsbeurkundung) oder bei einem Notar erfolgen. Im Ausland ist die Beurkundung bei deutschen Auslandsvertretungen möglich.

Hinweis: Sollte die Mutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde (bitte hierzu entsprechende Nachweise vorlegen).

Beurkundung der gemeinsamen Sorge

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument beider Elternteile (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original)
  • Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter
  • wenn das Kind noch nicht geboren ist, Mutterpass und vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung

Wahlweise kann die Beurkundung der gemeinsamen Sorge auch gebührenpflichtig bei einem Notar erfolgen.

Hinweis: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein gemeinsames Sorgerecht anstreben sollen, können Sie sich zur Beratung an das Kreisjugendamt wenden. Die Abgabe der Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht ist entweder im Rahmen der Anerkennung der Vaterschaft oder zu jedem anderen späteren Zeitpunkt möglich. Verheiratete Elternpaare besitzen automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Beurkundung von Unterhaltsansprüchen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • letzter Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Urkunde)
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Jugendamt oder Rechtsanwalt

Wahlweise kann die Beurkundung von Unterhaltsansprüchen auch gebührenfrei beim Amtsgericht oder bei einem Notar erfolgen. Im Ausland ist die Beurkundung bei deutschen Auslandsvertretungen möglich.

Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)

Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch ein Negativattest nachweisen. Das Negativattest bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.

Das Negativattest können Sie kostenfrei beim Kreisjugendamt anfordern:

Dem Antrag sind beizulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
  • Personalausweis der Mutter in Kopie (beidseitig)

Hinweis: Elternteilen, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient als Nachweis über die Alleinsorge das Gerichtsurteil.

Ansprechpartner:

A - K
Frau Köhler
03521 725-3347
L - Z
Frau Kaufmann
03521 725-3345

Kontakt

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