Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Aktuelles
Derzeit liegt nichts Aktuelles aus dem Sachgebiet Unterhaltsvorschuss vor.
Sachgebiet Unterhaltsvorschuss
Das Sachgebiet Unterhaltsvorschuss bearbeitet Anträge auf Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die ein Kind unter 18 Jahren zu versorgen haben und keinen beziehungsweise zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
Antrag stellen
Bitte bringen Sie mit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkenntnis oder –feststellung nebst Zustimmungserklärung der Kindesmutter
- Sorgerechtserklärung
- bei ausländischen Kindern: Ausweis bzw. Aufenthaltstitel von Kind und antragstellenden Elternteil
- sofern vorhanden: Unterhaltstitel (Original der vollstreckbaren Ausfertigung) z.B. Unterhaltsurkunde, Beschluss, Urteil oder Vergleich des Amtsgerichtes etc.
- bei getrenntlebenden Eheleuten: Bestätigung vom Anwalt über das Getrenntleben, Änderung der Lohnsteuerklasse etc.
- bei geschiedenen Antragstellern: Scheidungsbeschluss
- Sterbeurkunde, wenn der andere Elternteil verstorben ist
- Nachweis zu den vor Antragstellung durchgeführten Maßnahmen zur Realisierung des Unterhaltes (zum Beispiel Anschreiben an den Unterhaltspflichtigen mit Empfangsnachweis)
- Unterhaltsberechnungen (vom Rechtsanwalt oder Jugendamt)
- Einkommensnachweise des Kindes: z.B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, SGB XII-Leistungen (Kreissozialamt), Leistungen nach SGB VIII (Kreisjugendamt)
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Aktueller Bescheid über SGB II-Leistungen (Jobcenter)
- ab Vollendung des 15. Lebensjahres: aktuelle Schulbescheinigung, wenn vorhanden: Ausbildungsvertrag, FSJ/ FÖJ-Vertrag (oder vergleichbare Freiwilligendienste), Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise des Kindes aus eigener Arbeit und eigenem Vermögen
Termin vereinbaren
-
© Landkreis Meißen
Sachgebiet Unterhaltsvorschuss
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
- Telefon: 03521 725-3369
- E-Mail: KJA.Unterhaltsvorschuss@kreis-meissen.de
- Hinweis: Postanschrift: Landratsamt Meißen | Kreisjugendamt | Unterhaltsvorschuss | Postfach 10 01 52 | 01651 Meißen
Region/Ansprechpartner
Coswig, Diera-Zehren, Käbschütztal, Klipphausen, Lommatzsch, Meißen, Moritzburg, Niederau, Nossen, Radebeul, Radeburg, Weinböhla
Unterhaltsvorschuss: |
||
E, F, G, J, Q |
Herr Matzke |
03521 725-3356 |
A, M, N |
Frau Herzel |
03521 725-3355 |
D, O, U, W |
Frau Kuhlmann |
03521 725-3354 |
C, P, R |
Frau Wohllebe |
03521 725-3343 |
H, X, Y, Z |
Frau Rühle |
03521 725-3365 |
I, K , Sa + Se, V |
Frau Gebauer |
03521 725-3357 |
S (ohne Sa + Se) |
Herr Herrmann |
03521 725-3368 |
T |
Frau Kutsche |
03521 725-3341 |
B, L |
Frau Titze |
03521 725-3363 |
Assistenz Sachgebiet |
Frau Knobloch |
03521 725-3369 |
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff: |
||
A - C, F - J, L |
Herr Gleisberg |
03521 725-3372 |
M - R |
Frau Rumberger |
03521 725-3353 |
S - Z |
Frau Schott |
03521 725-3352 |
D, E, K |
Frau Thiele |
03521 725-3377 |
Unterhaltsvorschuss - Rückgriff (Auslandsfälle): |
||
A - K |
Frau Rumberger |
03521 725-3353 |
L - Z |
Frau Schott |
03521 725-3352 |
Ebersbach, Glaubitz, Gröditz, Großenhain, Hirschstein, Lampertswalde, Nünchritz, Priestewitz, Riesa, Röderaue, Schönfeld, Stauchitz, Strehla, Thiendorf, Wülknitz, Zeithain
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Formulare
Antragsformular nach Unterhaltsvorschussgesetz
Unterhaltsvorschussgesetz - Unterlagen zur Anforderung
Unterhaltsvorschussgesetz - Merkblatt
Kontakt
-
Frau Kutsche
Sachgebietsleiterin
Kreisjugendamt | Unterhaltsvorschuss
Loosestraße 17/19
01662 Meißen