Verfahrenslotse
Verfahrenslotse gem. § 10 b Abs. 1 SGB VIII
Die Verfahrenslotsin des Landkreises Meißen berät junge Menschen mit Behinderungen und deren Familien zum Anspruch und den Möglichkeiten zur Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX. Die Stelle des Verfahrenslotsen ist in §10b des SGB VIII gesetzlich verankert und gehört dem Kreisjugendamt Meißen an.
Das Beratungs- und Unterstützungsangebot richtet sich an alle jungen Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Geburtstag, deren Angehörige, Personensorge- und Erziehungsberechtigte. sowie Pflegeeltern.
Beratungsthemen
- Beratung über Leistungen der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe
- Beratung über bestehende Leistungsansprüche und Rechte
- Bei Bedarf Information über weitere Hilfsangebote und Ansprechpartner
- Unterstützung beim Stellen von Anträgen
Das Angebot ist
- freiwillig
- kostenfrei
- vertraulich
- unabhängig
Die Verfahrenslotsin berät sie nach Terminvereinbarung telefonisch, persönlich direkt im Jugendamt oder bei Ihnen zuhause. Nehmen Sie Kontakt über die unterstehende Telefonnummer, Emailadresse oder schriftlich über unsere Postanschrift auf.
Ein barrierefreier Beratungsraum kann nach vorheriger Absprache zur Verfügung gestellt werden.
Ansprechpartnerin
Hilfreiche Links für Betroffene
https://deinrecht.verfahrenslotse.org/
https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/filer/canonical/1632120160/366118/