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Kultur- und Sportförderung

Der Landkreis Meißen fördert die Regionalkultur und unterstützt die Vereinsarbeit. Gemeinsam mit dem Kreissportbund steht die Weiterentwicklung des Breitensports im Mittelpunkt. Die Angebote für Kultur- und Sportinteressierte leisten einen Beitrag zur Stärkung der sozialen Teilhabe und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.     


Kulturförderung

Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege im Landkreis Meißen

Gegenstand der Förderung der Kunst, Kultur und Heimatpflege sind Vorhaben, die das kulturelle und künstlerische Schaffen sowie den Austausch auf diesem Gebiet fördern.

Zweck der Förderung ist es, die für das kulturelle Wohl der Einwohner des Landkreises Meißen notwendigen Angebote, die durch Stellen außerhalb der Verwaltung des Landkreises erbracht beziehungsweise geleistet werden und die ohne Zuwendung nicht oder nicht in notwendigem Umfang realisiert werden können, angemessen zu unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Zuwendungsempfänger können gemeinnützige Vereine, natürliche Personen sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises sein.

Die Förderung ist beschränkt auf Vorhaben, die im Landkreis Meißen durchgeführt und nicht durch den Kulturraum Elbtal - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge gefördert werden. Im Übrigen werden Vorhaben nur gefördert, wenn mit deren Durchführung bei Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Es wird daher empfohlen, rechtzeitig einen Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn zu stellen.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zuwendungszwecks in Form der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gewährt.

Dokumente

Sportförderung

Die Förderung des Sports im Landkreis Meißen erfolgt auf der Grundlage der am 04.03.2004 in Kraft getretenen Leistungsvereinbarung zwischen dem Landratsamt Meißen und dem Kreissportbund Meißen e. V.

Sportstiftung

„Stiftung für den Sport“ des Landkreises Meißen

Die „Stiftung für den Sport“ unterstützt den Sport und fördert besonders talentierte Sportlerinnen und Sportler im Landkreis Meißen.

Die Fördergelder werden in der Regel einmal pro Jahr entsprechend der nachfolgend genannten Förderbereiche durch den Stiftungsrat vergeben:

  • Prämierung der erfolgreichsten Sportlerin bzw. des erfolgreichsten Sportlers einer Wettkampfsaison in den Altersgruppen:
      • bis vollendetem 10. Lebensjahr,
      • vom 11. bis vollendetem 14. Lebensjahr,
      • vom 15. bis vollendetem 18. Lebensjahr,
      • vom 19. bis vollendetem 27. Lebensjahr

und deren Übungsleiterin bzw. Übungsleiter

  • Finanzielle Unterstützung der Talentestützpunkte im Landkreis Meißen
  • Besondere Projekt- und Situationsförderung von Sportlerinnen und Sportlern sowie Mannschaften
  • Punktuelle Unterstützung einzelner Sportarten bei der Schaffung von grundlegenden und nachhaltigen Voraussetzungen für die Ausübung und Weiterentwicklung der sportlichen Betätigung.

Förderanträge sind bis zum 31. März des laufenden Jahres beim Landratsamt Meißen, Stiftung für den Sport, Postfach 10 01 52, 01651 Meißen, einzureichen.

Weitere Hinweise zur Förderung können Sie in der Richtlinie zur Vergabe von Stiftungsmitteln nachlesen.

Dokumente



Kontakt

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