Sportförderung
Sportförderung
Die Förderung des Sports im Landkreis Meißen erfolgt auf der Grundlage der am 04.03.2004 in Kraft getretenen Leistungsvereinbarung zwischen dem Landratsamt Meißen und dem Kreissportbund Meißen e. V.
Sportstiftung
„Stiftung für den Sport“ des Landkreises Meißen
Die „Stiftung für den Sport“ unterstützt den Sport und fördert besonders talentierte Sportlerinnen und Sportler im Landkreis Meißen.
Die Fördergelder werden in der Regel einmal pro Jahr entsprechend der nachfolgend genannten Förderbereiche durch den Stiftungsrat vergeben:
- Prämierung der erfolgreichsten Sportlerin bzw. des erfolgreichsten Sportlers einer Wettkampfsaison in den Altersgruppen:
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- bis vollendetem 10. Lebensjahr,
- vom 11. bis vollendetem 14. Lebensjahr,
- vom 15. bis vollendetem 18. Lebensjahr,
- vom 19. bis vollendetem 27. Lebensjahr
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und deren Übungsleiterin bzw. Übungsleiter
- Finanzielle Unterstützung der Talentestützpunkte im Landkreis Meißen
- Besondere Projekt- und Situationsförderung von Sportlerinnen und Sportlern sowie Mannschaften
- Punktuelle Unterstützung einzelner Sportarten bei der Schaffung von grundlegenden und nachhaltigen Voraussetzungen für die Ausübung und Weiterentwicklung der sportlichen Betätigung.
Förderanträge sind bis zum 31. März des laufenden Jahres beim Landratsamt Meißen, Stiftung für den Sport, Postfach 10 01 52, 01651 Meißen, einzureichen.
Weitere Hinweise zur Förderung können Sie in der Richtlinie zur Vergabe von Stiftungsmitteln nachlesen.
Dokumente
- PDF-Datei: PDF, 928 kB
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