Unterstützung Internats- und Berufsschüler
Schülerinnen und Schülern, denen außerhalb der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes (außerhäusliche Unterbringung) erhöhte Aufwendungen für notwendige Unterkunft und Verpflegung entstehen, können finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Landkreis Meißen gewährt seinen Einwohnern die Unterstützung auf Antrag (Grundlagen: § 38a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen und Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung).
Nicht unterstützt werden entstandene Fahrtkosten.
Die Antragsformulare und Merkblätter können über die nachfolgenden Links abgerufen, aber auch in sächsischen Schulen im Sekretariat abgeholt, werden:
Links zu Formularen und Merkblättern
Internatsschüler
- PDF-Datei: PDF, 140 kB
- PDF-Datei: PDF, 117 kB
Berufsschüler
- PDF-Datei: PDF, 141 kB
- PDF-Datei: PDF, 125 kB
Datenschutzhinweis (Anlage 2)
- PDF-Datei: PDF, 74 kB