Inhalt

Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2027 »Lieblingsplätze für alle«

In Umsetzung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) besteht auch im Jahr 2027 - vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel - die Möglichkeit, Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ zu beantragen.

Bis 30. Juni 2026 können Anträge eingereicht werden

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen

a)   zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich,
b)   zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahnarztpraxen.

Unter „ambulant“ ist die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen darüber hinausgehenden Zeitraum zu verstehen.

Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktureinrichtungen oder Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon können freiwillige (Zusatz-)Angebote darstellen, wie beispielsweise Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs.

Gute Beispiele der letzten Förderperioden sind unter anderem:

  • Schaffung von barrierefreien Zuwegungen und Zugängen
  • Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen
  • Anbau von Rampen sowie Treppen- und Plattformliften
  • taktile Leitsysteme, induktive Höranlagen oder tastbare Modelle
  • inklusive Spielgeräte
  • barrierefreie Umgestaltung von Eingangs- und Empfangsbereichen

Antragstellung

Antragsberechtigt sind Pächter, Inhaber oder Eigentümer öffentlich zugänglicher Einrichtungen oder Gebäude sowie Betreiber ambulanter ärztlicher oder zahnärztlicher Praxen. Die Antragsunterlagen sind beim Landkreis Meißen einzureichen. Diese bestehen aus einer Vorhabensbeschreibung sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan und der Datenschutzeinwilligung. Bei Baumaßnahmen ist zusätzlich eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorzulegen.

Der Förderbetrag beträgt maximal 25.000 Euro je Vorhaben. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Projektauswahl

Die Entscheidung über die konkrete Vergabe der Fördermittel trifft der Landkreis Meißen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die eingereichten Projekte innerhalb einer Arbeitsgruppe im Hinblick auf die barrierefreie Teilhabe aller Menschen in sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens geprüft und bewertet. Auf dieser Grundlage erfolgt die Entscheidung über die Förderung.

Umsetzung

Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides kann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. Die Maßnahme ist spätestens bis zum Ende des Bewilligungsjahres abzuschließen. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis einschließlich geeigneter Fotodokumentation einzureichen.

Fördermittelgeber

Die Umsetzung des Investitionsprogramms „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) vom 13. Dezember 2022 in der Fassung der Änderungsrichtlinie vom 11. Juli 2024.

Dokumente

Barrierefreies Bauen 2027 - Antrag Barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen 2027 - Datenschutzeinwilligung

Weiterführende Informationen: https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/lieblingsplaetze-fuer-alle.html 

Antragsfrist

Den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen richten Interessierte bitte bis zum 30. Juni 2026 an:

Landratsamt Meißen
Dezernat Soziales
Sozialplanung
Herrn Schneider
Teichertring 8
01662 Meißen

Telefon: 03521 725-3105
Fax: 03521 725-3100
E-Mail: Dez-Soziales.Sozialplanung@kreis-meissen.de 


Kontakt zur Pressemitteilung