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Sachgebiet Schwerbehindertenrecht

Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht ist für den Vollzug des Sozialgesetzbuches IX und des Sächsischen Landesblindengeldgesetzes zuständig:

  • Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
  • Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und Grad der Behinderung (GdB)
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und Bescheinigungen zum Nachweis gegenüber anderen Behörden (Steuerbescheinigungen, Telekombescheinigungen, GEZ-Bescheinigungen, Bescheinigungen zur Inanspruchnahme der Sonderparkgenehmigung)
  • Ausgabe von Wertmarken für die Inanspruchnahme des öffentlichen Nahverkehrs
  • Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Landesblindengeld, Nachteilsausgleiche für hochgradig Sehbehinderte, Gehörlose und schwerstbehinderte Kinder
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