Versicherungsamt
Das Versicherungsamt des Landkreises Meißen gibt Ihnen kostenfrei und unabhängig von den Versicherungsträgern Auskunft über alle Zweige der Sozialversicherung.
Daneben erhalten Sie Unterstützung bei der Wahrnehmung, Verfolgung und Durchsetzung Ihrer sozialen Rechte. Das Versicherungsamt versteht sich als Vermittler zwischen den Versicherten und den Versicherungsträgern.
Aktuelles Aufgaben Zweige der Sozialversicherung - Leistungen Kontakt
Aktuelles
Derzeit liegt nicht aktuelles im Versicherungsamt vor.
- Anträge auf Rehabilitationsmaßnahmen (z. B. Kur oder Teilhabe am Arbeitsleben/medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen)
- Klären von auftretenden Problemen
- kostenfreie Beglaubigung und Bestätigung von Dokumenten und Anträgen für Zwecke der Sozialversicherung
- Entgegennahme und Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Anträgen sowie Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen auf Leistungen aus der Sozialversicherung
- Weiterleitung von Anträgen auf Leistungen aus der Sozialversicherung an den zuständigen Leistungsträger
- Erläuterung und Prüfung von Bescheiden der Sozialversicherungsträger
- Sachverhaltsaufklärung in allen Angelegenheiten der Sozialversicherungsträger
- Wahrnehmung von Amtshilfe in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung
- Widerspruchsaufnahme gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger, insbesondere gegen Rentenbescheide, auch Aufnahme sonstiger Anliegen und deren Weiterleitung
- Unterstützung im Anhörungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren
Zweige der Sozialversicherung - Leistungen
Gesetzliche Unvallversicherung
Neben den Aufgaben, die das Versicherungsamt für alle Sozialversicherungszweige übernimmt, bietet es auch folgende Leistung an:
- Klärung des Sachverhalts bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und zugehörige Recherche
- Aufnahme von Zeugenerklärungen und Eidesstattlichen Versicherungen zur Klärung von Versicherungsverläufen sowie Erstellung deren Beglaubigung
Gesetzliche Krankenversicherung
Soziale Pflegeversicherung
Neben den Aufgaben, die das Versicherungsamt für alle Sozialversicherungszweige übernimmt, bietet es auch folgende Leistung an:
- Durchführung von Anhörungen bei Verstößen gegen Versicherungsgesetze; Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß § 121 SGB XI
Für eine ausführliche Auskunft, Beratung und Unterstützung findet eine Weiterleitung an die Pflegeberatung der Pflegekassen statt.