Inhalt

Fleischhygieneüberwachung

Das Aufgabengebiet der Fleischhygieneüberwachung umfasst unter anderem:

  • Hygieneüberwachung in Schlacht-, Zerlegungs-, Kühl- und Verarbeitungsbetrieben
  • Hygieneüberwachung der Vermarktung von frei erlegtem Wild und Gehegewild
  • Organisation und Durchführung der Trichinenuntersuchung von untersuchungspflichtigen Haus- und Wildtieren
  • Organisation und Durchführung der amtlichen Untersuchungen nach dem Fleisch- und Geflügelhygienerecht
  • Zertifizierungen

Fleischhygienebezirke

Fleischhygienebezirke im Geoportal

Formulare

Untersuchungsstellen - Annahmestellen

Die Annahme und Untersuchung der Schweiß- und Trichinellenproben erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen bis auf Weiteres ausschließlich in Großenhain, Remonteplatz 8 (Telefon: 03521 725-3502) zu den Öffnungszeiten des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes.

Bei der Abgabe der Probe wird Ihnen der Termin der Untersuchung und die Verfügbarkeit des Tierkörpers schriftlich mitgeteilt.

Außerhalb der Öffnungszeiten sowie an den Feiertagen und Wochenenden erfolgt keine Probenannahme.

Die Entnahme der Trichinellenprobe bei Waschbären erfolgt durch einen amtlichen Tierarzt und sind dem LÜVA Meißen mind. 2 Werktage im Voraus telefonisch anzukündigen.

Wichtige Hinweise:

-> Die letzte Annahme von Trichinellen-Proben des Jahres 2025 erfolgt am 23.12.2025 bis 11 Uhr.

-> Ab 01.04.2025 ist die Eintragung im Sächsischen Wildmonitoring verpflichtend! Erfolgt die Eingabe über das LÜVA Meißen, wird für diesen Verwaltungsaufwand eine Gebühr fällig. Ist die Erfassung im Sächsischen Wildmonitoring bereits durch den zuständigen Jäger erfolgt, entfällt diese Gebühr.

Gebühren

Kontakt

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