Amerikanische Faulbrut
Aktuelle Meldungen
Sperrbezirke auf einen Blick
Aktuelle Restriktionszonen von Tierseuchen
Allgemeinverfügungen
Derzeit liegt keine gültige Allgemeinverfügung zur Amerikanischen Faulbrut (AFB) vor.
Anzeigepflicht bei Auftreten des Schadbildes
Hinweise auf das Schadbild:
- stehengebliebene Brutzellen auf einer ansonsten leeren Brutwabe
- unregelmäßiges, lückenhaftes Brutnest
- eingefallene/rissige/löchrige Zelldeckel von Brutzellen
- dünne Zellwände
- leimartiger Geruch
Klinische Symptome:
- Breiige, kaffeebraune fadenziehende Masse in Brutzellen mit noch nicht eingetrocknetem Zellinhalt
- Fest sitzende Schorfe in ehemaligen Brutzellen im unteren Teil der Zelle, fest mit der Zellwand verbunden
Bei Auftreten des Schadbildes ist unverzüglich des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen zu informieren!
Vorbeugende Maßnahmen durch den Imker
Mit folgenden Maßnahmen kann der einzelne Imker der Infektion mit dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut (Paenibacillus larvae) vorbeugen:
- Zukauf von Völkern nur mit einer amtstierärztlicher Gesundheitsbescheinigung
- keine Ablegerbildung unter Verwendung (zu) alten Wabenmaterials
- keine Verwendung alter, nicht gereinigter und nicht desinfizierter (abgeflammter) Beuten und Rähmchen
- Quarantäne fremder Schwärme
- kein Verfüttern noch vorhandenen, alten Honigs oder von Honigresten
- kein Einsatz alter Futterwaben (aus abgestorbenen Völkern oder von fremden Imkern)
- wirksame Reinigung und Desinfektion von gebraucht gekauften Imkereiwerkzeugen
- Vorratswaben nur aus geprüften Betrieben zukaufen
- kein freies Ausfressen abgeschleuderter Waben durch die Bienen
- Futterhonig nur aus dem eigenen Betrieb verwenden
- Verhinderung von Räuberei
- mindestens 30 % Wachsbauerneuerung pro Jahr bei jedem Bienenvolk durch Austausch von alten Waben
- regelmäßig Futterkranzproben über das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) einsenden