Räumliche Planung
Nachfolgend finden Sie den Aufgabenbereich und die Ansprechpartner der räumlichen Planung:
Genehmigung von Bauleitplänen
- Genehmigung von Bauleitplänen (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) kreisangehöriger Gemeinden als höhere Verwaltungsbehörde gemäß Baugesetzbuch
Genehmigte Bebauungspläne und Satzungen nach Baugesetzbuch
Ansprechpartner
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Frau Reuße
E-Mail: kea@kreis-meissen.de
Bauleitplanung/Trägerbeteiligung
- Mitwirkung bei der Regional- und Landesplanung
- Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange (TÖB) in eigener Zuständigkeit
- Durchführung des hausinternen Anhörungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange und Erarbeitung der Gesamtstellungnahme gegenüber dem Planungsträger
- Vertretung des Landratsamtes im planfeststellungsrechtlichen Erörterungsverfahren
Ansprechpartner
Zuständigkeitsbereich Bauleitplanung/Trägerbeteiligung
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Frau Dreyer
E-Mail: kea@kreis-meissen.de