Inhalt

Räumliche Planung

Nachfolgend finden Sie den Aufgabenbereich und die Ansprechpartner der räumlichen Planung:

Genehmigung von Bauleitplänen

  • Genehmigung von Bauleitplänen (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) kreisangehöriger Gemeinden als höhere Verwaltungsbehörde gemäß Baugesetzbuch

Genehmigte Bebauungspläne und Satzungen nach Baugesetzbuch

Ansprechpartner

E-Mail: kea@kreis-meissen.de

Bauleitplanung/Trägerbeteiligung

  • Mitwirkung bei der Regional- und Landesplanung
  • Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange (TÖB) in eigener Zuständigkeit
  • Durchführung des hausinternen Anhörungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange und Erarbeitung der Gesamtstellungnahme gegenüber dem Planungsträger
  • Vertretung des Landratsamtes im planfeststellungsrechtlichen Erörterungsverfahren

Ansprechpartner

Zuständigkeitsbereich Bauleitplanung/Trägerbeteiligung

E-Mail: kea@kreis-meissen.de


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